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Anpassung der Entfernungspauschale: Ein bedeutender Fortschritt für Pendler

ADAC: Pendler steuerlich zu entlasten längst überfällig

by ADAC
September 5, 2025
in Politik
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Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, die Entfernungspauschale ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen. Diese Maßnahme stellt eine wichtige Steuerentlastung für Pendler dar. Gerhard Hillebrand, Präsident der ADAC Verkehrskommission, äußerte: „Die Erhöhung der Pauschale ab dem ersten Kilometer wird vom ADAC voll unterstützt. Es handelt sich um unverzichtbare Fahrten zur Arbeitsstelle, unabhängig davon, ob diese mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Angesichts der steigenden CO2-Preise für Kraftstoffe ist dieser Schritt der Koalition ein bedeutender Beitrag zur Entlastung und hilft vielen Menschen dabei, ihre Mobilität bezahlbar zu halten.“

Die Entfernungspauschale spielt eine entscheidende Rolle für die finanzielle Mobilität vieler Arbeitnehmer. Sie ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und entlastet insbesondere jene Personen mit längeren Anfahrtswegen zur Arbeit. Die Kosten im Verkehrssektor sind in den letzten Jahren stark angestiegen; auch die Preise für Fahrzeuge haben erheblich zugenommen. Daher sind Pendler besonders von diesen Preissteigerungen betroffen und benötigen dringend Unterstützung. Die Pauschale für die ersten 20 Kilometer wurde seit 2004 nicht angepasst.

Die Berechnung der Entfernungspauschale basiert auf der einfachen Strecke zum Arbeitsplatz. Bei Hin- und Rückfahrt verdoppelt sich diese Distanz tatsächlich. Für moderne Kleinwagen liegen die Gesamtkosten bei etwa 40 Cent pro Kilometer; viele Fahrzeuge kosten jedoch deutlich mehr.

Durch die Erhöhung ab dem ersten Kilometer ergeben sich bei einer durchschnittlichen Pendelstrecke von 17 Kilometern in Deutschland sowie an rund 200 Arbeitstagen zusätzliche abzugsfähige Werbungskosten von jährlich etwa 272 Euro. Viele Pendler legen allerdings noch längere Strecken zurück.

Derzeit können Pendler bis zu einer Distanz von 20 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsplatz verkehrsmittelunabhängig einen Betrag von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Wer weiter fahren muss, kann ab einem bestimmten Punkt höhere Beträge ansetzen; so beträgt beispielsweise bis Ende 2026 befristet die Pauschale ab dem einundzwanzigsten Kilometer ebenfalls bereits jetzt schon einmalige 38 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

Tags: AutoAuto / VerkehrMobilitätPendlerPendlerpauschalePolitikSteuernVerkehrWirtschaft
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