Der TÜV-Verband äußert scharfe Kritik an der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Diese Richtlinie verpflichtet bestimmte Unternehmen innerhalb der EU, neben ihrer finanziellen Berichterstattung auch einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und diesen von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. Aufgrund des Endes der Ampel-Koalition Ende 2024 konnte die CSRD nicht in nationales Recht umgesetzt werden, was ein neues Gesetzgebungsverfahren erforderlich machte.
„Die neue Regierung wiederholt bei der Umsetzung der CSRD die Fehler ihrer Vorgänger. Anstatt die Wirtschaft zu entlasten, stellt sie sich mit dem heutigen Kabinettsbeschluss gegen die Interessen der Industrie“, erklärt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Bei einer Anhörung zum neu vorgelegten Referentenentwurf haben sich 36 Organisationen klar für eine Öffnung des Prüfmarktes für unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV-Unternehmen ausgesprochen; darunter sind BDI, DIHK, Bitkom, VCI und viele andere. Lediglich der Wirtschaftsprüferverband IDW spricht sich gegen eine Marktöffnung aus und argumentiert damit, dass nur Wirtschaftsprüfer gemäß dem Gesetzentwurf berechtigt sein sollen, zukünftige Nachhaltigkeitsberichte zu prüfen. Weitere 36 Organisationen haben in ihren Stellungnahmen keine klare Position dazu bezogen.
Joachim Bühler kommentiert: „Es ist unverständlich, dass eine Regierung mit dem Versprechen von Entlastungen und Bürokratieabbau völlig ignoriert wird auf die Bedürfnisse der Wirtschaft eingeht. Der Kabinettsentwurf führt nicht zu Vereinfachungen in der Praxis; vielmehr entstehen zusätzliche Belastungen. Die Prüfkapazitäten werden künstlich limitiert und vorhandenes Fachwissen bleibt ungenutzt – dies resultiert insbesondere in höheren Kosten für berichtspflichtige Unternehmen.“ Statt fairer Wettbewerbsbedingungen werde ohne nachvollziehbaren Grund ein einzelner Berufsstand bevorzugt. Genau diese „Lex Wirtschaftsprüfer“ wollte das EU-Recht verhindern durch die Möglichkeit zur Zulassung unabhängiger Prüfdienstleister für Nachhaltigkeitsberichte; diese verfügen über technisches Wissen sowie branchenspezifische Expertise zur Verbesserung von Prüfqualität und Kostensenkung – Beispiele aus anderen EU-Staaten wie Frankreich oder Dänemark zeigen den Erfolg dieses Ansatzes.
„Die Argumentation des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Ausschluss unabhängiger Prüfdienstleister überzeugt ebenfalls nicht“, so Bühler weiter. Zwar könnte sich im Rahmen des EU-Omnibus-Verfahrens voraussichtlich die Zahl berichtspflichtiger Unternehmen reduzieren – jedoch hängt Wettbewerb nicht allein von Anzahl durchgeführter Prüfungen ab. Die betroffenen Unternehmen müssen weiterhin höhere Prüfungskosten tragen können; zudem bleibt auf europäischer Ebene eine verpflichtende Marktöffnung im Rahmen dieses Verfahrens möglich: Sowohl Sozialdemokraten als auch Grüne fordern verbindliche Zulassungsregelungen für unabhängige Prüfdienstleister zur Förderung einer Harmonisierung im Binnenmarkt.
„Rechtlich ist dieser Entwurf ebenfalls bedenklich: In Deutschland gibt es keinen sachlichen Grund dafür, um unabhängige Prüfdienstleister vom Markt auszuschließen“, fügt er hinzu – dies verstößt gegen Europarecht laut einem Rechtsgutachten von Noerr im Auftrag des TÜV-Verbands zugunsten großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
„Jetzt liegt es erneut am Parlament sicherzustellen ,dass kein Monopol unter den Wirtschaftsprüfern entsteht um Wettbewerb auf dem Prüfmarkt zu ermöglichen.“ Auch hier besteht weiterhin Potenzial auf europäischer Ebene hinsichtlich einer verpflichtenden Marktöffnung innerhalb des CSRD-Omnibus-Verfahrens: Sozialdemokraten sowie Grüne setzen sich aktiv dafür ein unabhängigere Dienstleister verbindlich anzuerkennen um Fortschritte bei Harmonisierung herbeizuführen.”
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