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Stellungnahme des BVOU zum Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform: Stärkung der Facharztkompetenzen in Orthopädie und Unfallchirurgie zur Sicherstellung der Versorgung

by
September 2, 2025
in Politik
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Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, Anpassungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorzunehmen.

Die Leistungsgruppen (LG), die im Gesetz sowie im aktuellen Referentenentwurf definiert sind, gestalten die zukünftige medizinische Versorgungslandschaft in Deutschland. Besonders relevant ist hierbei die Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ für den Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie.

Diese Gruppe bildet einerseits eine notwendige Grundlage für spezifische Leistungsgruppen wie „Endoprothetik“, „Revisionsendoprothetik“, „Wirbelsäulenchirurgie“ und „Spezielle Traumatologie“. Darüber hinaus sollen auch Bereiche wie Kinder- und Jugendorthopädie, Schulter-, Hand- und Ellenbogenchirurgie sowie Tumororthopädie innerhalb dieser Gruppe abgedeckt werden. Auch gelenkerhaltende Eingriffe am gesamten Achsskelett, Weichteileingriffe, sportorthopädische Verfahren sowie nicht-operative muskuloskelettale stationäre Behandlungen fallen darunter.

Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf: Risiken für die Versorgungssicherheit

Der vorgelegte Vorschlag zur Gesetzesänderung sieht vor, dass in der LG 14 drei Fachärzte für Allgemeinchirurgie erforderlich sind. Alternativ könnte – so der Referentenentwurf mit einer „2-zu-1-Regel“ – ein Facharzt durch zwei Ärzte mit anderer Spezialisierung ersetzt werden: konkret ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen mit einem Viszeralchirurgen. Diese Regelung könnte jedoch ernsthafte Risiken für die Versorgungssicherheit von Patienten mit muskuloskelettalen Erkrankungen darstellen“, warnt Dr. Tobias Renkawitz, Vizepräsident des BVOU. „Die Ausbildungsschwerpunkte eines Allgemeinchirurgen unterscheiden sich grundlegend von denen eines orthopädiespezifischen Arztes“, erklärt er weiter.

In Anbetracht der zunehmenden Spezialisierung hat das traditionelle Bild des chirurgischen „Allrounders“ stark an Bedeutung verloren; laut Angaben der Bundesärztekammer liegt die Zahl der jährlichen Facharztprüfungen in diesem Bereich unter 150.
Von über 41.400 chirurgisch tätigen Ärzten in Deutschland besitzen weniger als 1.400 den Titel eines Facharztes für Allgemeinchirurgie – während es über 15.200 Spezialisten auf dem Gebiet der Orthopädie gibt.

Differenzierte Zuordnung von Fachärzten und realistische Planung

Der BVOU unterstützt das Bestreben der Regierung nach einer qualitätsorientierten personellen Ausstattung basierend auf den jeweiligen Leistungsgruppen; jedoch müsse bei LG 14 berücksichtigt werden, ob es sich um einen Schwerpunkt auf muskuloskelettale Versorgungen oder um allgemeinchirurgisch-viszeralmedizinische Aufgaben handelt.
„Die Daten aus den Krankenhausplanungsbehörden zeigen klar auf, ob eine Abteilung eher orthopädiespezifisch oder viszeralmedizinisch ausgerichtet ist“, betont Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU.
Sein Vorschlag zur Zuteilung innerhalb dieser Gruppe entspricht auch dem Ziel des Gesetzgebers: Die Qualität der Versorgung durch Spezialisierung zu verbessern.
„Eine Einrichtung mit einem Fokus auf orthopädische Behandlungen benötigt nicht drei Allgemeinchirurgen sondern vielmehr drei Experten aus dem Bereich Orthopädie“, so Lembeck weiter.

Zudem sei es dringend notwendig einen Realitätscheck bezüglich benötigter Kompetenzen gemeinsam mit den Bundesländern durchzuführen; dabei müsse auch klargestellt werden dass Ärzte in dieser sogenannten „allgemeinen Leistungsgruppe“ nicht automatisch auch Leistungen aus spezialisierten Gruppen wie Endoprothetik anrechnen können.
Orthopäden bieten häufig sowohl konservative als auch operative Lösungen an – sie führen täglich gelenkerhaltende sowie gelenkersetzende Eingriffe durch,
was bedeutet dass sie sowohl Leistungen aus allgemeinen als auch spezialisierten Gruppen erbringen müssen; zusätzliche Anforderungen an diese Struktur würden das Personalbudget unnötig belasten
und widersprächen dem Ziel wirtschaftlicher Krankenhäuser in Deutschland zu fördern.

Der BVOU ist überzeugt davon,dass es gelingt ,das Krankenhausversorgungsstrukturgesetz (KHVVG) positiv zu überarbeiten . Der gegenwärtige Entwurf vermittelt kein realistisches Bild hinsichtlich erforderlicher fachlicher Qualifikationen innerhalb LG 14
und birgt somit erhebliche Risiken bezüglich versorgungssicherer Maßnahmen bei Menschen ,welche unter muskuloskelettalen Erkrankungen leiden .
Insbesondere gefährdet dies Kinder , ältere Menschen , Patienten mit onkologischen Erkrankungen oder solche nach Unfällen behandelte Gelenke bzw.Weichteile .
Eine Anpassung hinsichtlich spezieller Arztqualifikationen innerhalb dieser Gruppe erscheint daher dringend notwendig .

Über die Personen:

Dr.Burkhard Lembeck

Päsident vom Berufsverband ortho-und unfallchirurgischer Kollegen(BVOU)e.V.,Berlin

Univ.-Prof.Dr.med.habil.Tobias Renkawitz

Vizepräsident vom Berufsverband ortho-und unfallchirurgischer Kollegen(BVOU)e.V., Ärztlicher Direktor & Ordinarius Klinik Regensburg Asklepios Klinikum Bad Abbach

Über den BVOU:

Der Berufsverband ortho-und unfallchirurgischer Kollegen e.V.(BV OU ) vertritt mehr als7500 aktive Mitglieder im klinischen Alltag.Die Interessenvertretung setzt sich aktiv dafür ein,dass Standards entwickelt werden um Patientenversorgung sicherzustellen,während gleichzeitig politische Rahmenbedingungen gestaltet werden damit Mitglieder als Experten wahrgenommen bleiben. 

Pressekontakt:

Janosch Kuno
Straße des17.Juni106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Tags: FachärzteGesetzeGesundheitGesundheit / MedizinGesundheitspolitikKHVVGKrankenhausKrankenhausversorgungsverbesserungsgesetzPolitikVerbände
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