Das Chemieunternehmen Solvay hat seit vielen Jahren die problematische chemische Verbindung Trifluoressigsäure (TFA) mit behördlicher Genehmigung in den Neckar eingeleitet.
Bundesbehörden haben TFA als potenziell fortpflanzungsschädigend eingestuft.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte eingeleitet, um das Regierungspräsidium Stuttgart dazu zu bewegen, die Genehmigung für die Einleitung des Chemikalienwerks zu widerrufen und die TFA-Einleitungen sofort zu stoppen.
Die DUH setzt sich juristisch gegen die Einleitung der gefährlichen Ewigkeitschemikalie TFA durch das Solvay-Werk in Bad Wimpfen zur Wehr. Sie fordert beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart eine sofortige Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis, um weitere Einleitungen von TFA in den Neckar zu verhindern. Derzeit darf Solvay bis zu einem Kilogramm TFA pro Stunde einleiten, was eine Bedrohung für menschliche Gesundheit und Trinkwasser darstellt. Die deutschen Bundesbehörden haben kürzlich festgestellt, dass diese Chemikalie „fortpflanzungsgefährdend, sehr persistent und sehr mobil“ ist und einen Antrag auf Einstufung in eine neue Gefahrenklasse gestellt. Solvay nutzt TFA als Rohstoff zur Herstellung von Produkten vor allem für die agrochemische Industrie (z.B. Pestizide) sowie für pharmazeutische Anwendungen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist empörend, dass der milliardenschwere Konzern Solvay seit 2016 mit einer lächerlich niedrigen Gebühr von 12.000 Euro das Recht hat, den Neckar sowie unser Grund- und Trinkwasser unwiderruflich mit der schädlichen Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure weiter zu belasten. Einmal freigesetzt werden wir diese gefährliche Substanz nicht mehr loswerden können. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse belegen eindringlich die Gefahren von TFA. Der Schutz unserer lebenswichtigen Wasserressourcen sowie unserer Gesundheit darf nicht länger hinausgeschoben werden; deshalb erhöhen wir den Druck und setzen rechtliche Schritte gegen die Einleitung durch Solvay ein – dieser Konzern muss Verantwortung übernehmen und verpflichtet werden sicherzustellen, dass Kosten für eine sichere Entsorgung getragen werden. Wir fordern das Regierungspräsidium Stuttgart auf, unverzüglich alle Genehmigungen zur Einleitung zurückzuziehen und somit weitere Kontaminationen des Neckars abzuwenden.
Laut Auffassung der DUH ist das Regierungspräsidium gesetzlich verpflichtet auf die neue Bewertung von TFA als „fortpflanzungsgefährdend“ entsprechend zu reagieren.
Lukas Rhiel aus der Kanzlei Geulen & Klinger vertritt ebenfalls die DUH: „Das Regierungspräsidium Stuttgart muss angesichts neuer Erkenntnisse über toxikologische Risiken von TFA handeln und seine Erlaubnis zur Einleitung umgehend anpassen zum Schutz unseres Grund- und Trinkwassers vor weiterer Verunreinigung! Die aktuelle Situation führt bereits jetzt dazu , dass Grenzwerte zum Schutz des Wassers erheblich überschritten werden – daher halten wir es für zwingend notwendig , jede weitere Einführung dieser Substanz sofort einzustellen! Sollte dem Antrag jedoch nicht nachgekommen werden , wird unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht folgen„.
Zusammenfassung:
Tritfluoressigsäure gehört zur Gruppe per- and polyfluorierter Alkylverbindungen (PFAS), auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“. Diese Stoffe sind extrem langlebig im Umweltkreislauf; sie bauen sich nicht natürlich ab sondern reichern sich in Gewässern wie Böden oder auch im Trinkwasser an – letztendlich gelangen sie auch ins menschliche System! Herkömmliche Wasseraufbereitungsmethoden können diese Substanzen nicht entfernen! Die Ewigkeitschemikalie entsteht unter anderem aus fluorierten Kältemitteln oder PFAS-Pestiziden; bei diesem Fall handelt es sich um direkte industrielle Abgabe reiner Stoffe vom Unternehmen Solvay selbst . Fachleute warnen schon lange davor,dass dies irreversible Schäden an unseren Wasserreserven verursacht – was gravierende Folgen sowohl für Umwelt wie Gesundheit nach sich zieht!
Nützliche Links:
Antrag: https://l.duh.de/p250902
Pressekontakt:
- Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170,
resch@duh.de - Lukas Rhiel,
Rechtsanwalt,
Kanzlei Geulen & Klinger
rhiel@geulen.com - Duh-Newsroom:
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