Ab dem 6. Juni 2025 treten in Deutschland neue Vorschriften für die Anmeldung und Abmeldung von Stromverträgen sowie den Wechsel des Energieanbieters in Kraft. Brillant Energie erläutert, welche Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind und wie die Abläufe nach dieser Umstellung aussehen werden.
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – mit dem frühestmöglichen Lieferbeginn am übernächsten Werktag. Konkret bedeutet dies seit dem 6. Juni: Sobald die Marktlokationsnummer sowie alle erforderlichen Daten einer Kundin oder eines Kunden vorliegen, wird vom neuen Anbieter die Kündigung beim bisherigen Lieferanten eingeleitet und gleichzeitig eine Anmeldung beim Netzbetreiber vorgenommen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Marktteilnehmer werktags innerhalb von 24 Stunden ihre Marktnachrichten austauschen und sich auf zukünftige Termine abstimmen. Wenn alles reibungslos verläuft, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar danach Informationen über den Beginn ihrer Lieferung. Diese Regelung beschleunigt den Prozess erheblich im Vergleich zu früheren Verfahren, die in der Regel bis zu zehn Werktage benötigten.
Verzögerungen nach der Umstellung möglich
Die schnellere Kommunikation zwischen Marktakteuren stellte eine Herausforderung für Energielieferanten und Netzbetreiber dar, da sie ihre technischen Abläufe sowie das Format ihrer Nachrichten vollständig anpassen mussten. Brillant Energie sowie viele andere Partner haben diese Anpassungen fristgerecht umgesetzt; dennoch gibt es einige Akteure im Markt, bei denen weiterhin Probleme auftreten können. In solchen Fällen kann es auch jetzt noch vereinzelt zu Wartezeiten kommen oder Vertragsbestätigungen erreichen Kunden erst verspätet.
Schneller Anbieterwechsel hat keine Auswirkungen auf Kündigungsfristen
Der schnelle Wechsel des Anbieters bezieht sich ausschließlich auf den Prozess des Wechsels selbst sowie den Austausch relevanter Informationen zwischen den Marktteilnehmern. Das Datum für einen möglichen Lieferbeginn beim neuen Anbieter hängt jedoch weiterhin von bestehenden Kündigungsfristen ab sowie gegebenenfalls spezifischen Bedingungen einzelner Produkte, auf die Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten.
Änderungen bei einem Umzug
Mit der neuen Regelung ändern sich auch die Fristen zur An- bzw. Abmeldung von Strom bei Ein- oder Auszügen erheblich: Besonders wichtig ist hierbei, dass Kundinnen und Kunden ihren Strom nur noch zukunftsorientiert anmelden oder abmelden können – rückwirkende Meldungen sind nicht mehr möglich wie zuvor bis zu sechs Wochen lang erlaubt war. Damit alles reibungslos funktioniert, empfiehlt Brillant Energie eine An- bzw. Abmeldung mindestens 14 Tage vor dem Wohnungsübergabe- beziehungsweise -übernahmetermin vorzunehmen; insbesondere bei der Abmeldung sollten Nutzer zudem vertragliche Sonderkündigungsfristen beachten.
Einfache Handhabung beim Anbieterwechsel & Umzug: In einem umfassenden Online-Ratgeber bietet Brillant Energie detaillierte Informationen über alle Schritte zum Wechsel des Stromanbieters sowie Tipps rund um das Thema Umzug an – inklusive Hilfestellungen im FAQ-Bereich.
Über Brillant Energie
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