Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. spricht sich entschieden gegen die Pläne zur Erhöhung der sogenannten „Reichensteuer“ sowie der Erbschaftssteuer aus. „Solche Maßnahmen gefährden sowohl kurzfristig als auch langfristig die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit unseres Landes. Sie hemmen Investitionen, setzen Unternehmen in ihrer Existenz aufs Spiel und schwächen sie im internationalen Wettbewerb“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, und fügt hinzu: „Die Steuerstruktur verdeutlicht eindeutig, dass wohlhabende Bürger bereits jetzt überproportional zum Steueraufkommen beitragen. Die obersten zehn Prozent der Steuerzahler leisten mehr als die Hälfte an Lohn- und Einkommenssteuern. Zusätzliche Belastungen wären nicht nur ungerechtfertigt, sondern würden dem gesamten Wirtschaftsstandort schaden sowie Arbeitsplätze gefährden und unseren Wohlstand beeinträchtigen. Allein das Aufwerfen von Diskussionen über mögliche Erhöhungen verstärkt die ohnehin bestehenden hohen Unsicherheiten und zerstört das langsam aufkeimende Gefühl des Aufbruchs.“
Zudem erachtet es die vbw als untragbar, höhere Erbschaftsteuern für Unternehmen einzuführen. In Bayern stehen etwa 35.000 Unternehmensnachfolgen bevor. „Es ist vollkommen gerechtfertigt, dass Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer befreit bleibt – wir sollten hier sogar noch weiter gehen. Es ist absurd zu glauben, dass Nachfolger eine Erbschaftsteuer von 30 Prozent auf das Betriebsvermögen stemmen können – selbst wenn diese über Jahre verteilt wird“, warnt Brossardt weiter und betont: „Wer solche Forderungen stellt, blockiert Investitionen und provoziert Stilllegungen oder Unternehmensverkäufe, ebenso wie Standortverlagerungen ins Ausland. „
Laut Ansicht der vbw verfolgt der Koalitionsvertrag den richtigen Ansatz mit einem investitions- sowie entlastungsorientierten steuerpolitischen Kurs. „Die tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen in unserem Land sind neben den hohen Energie- und Arbeitskosten insbesondere auf die hohen Steuern und Abgaben zurückzuführen.“, führt Brossardt aus weiter: „Mit den verspäteten Senkungen bei Körperschaftssteuern sowie Stromsteuersenkung – welche nun doch nicht für alle gilt – bleibt die Bundesregierung hinter den ursprünglichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zurück.“ Vor diesem Hintergrund seien w weitere Steuererhöhungen nicht hinnehmbar.
Das wäre ein falsches Signal! Stattdessen müssen jetzt dringend die angekündigten Entlastungs- sowie Investitionsimpulse umgesetzt werden; dies ist unerlässlich für eine Rückkehr zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstumspfad.
Abschließend äußert sich Brossardt optimistisch.
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