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Erleichterung beim Aufbau von Netzwerken zur Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen

BPtK begrüßt Änderungen der Richtlinie zur ambulanten Komplexbehandlung

by Bundespsychotherapeutenkammer
August 22, 2025
in Politik
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Dr. Andrea Benecke, die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), äußert sich zu den jüngsten Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit den Worten: „Psychotherapeut*innen mit eingeschränktem Versorgungsauftrag werden künftig gleichberechtigt in die ambulante Betreuung von schwer psychisch erkrankten Patient*innen einbezogen.“ Die neuen Regelungen der KSVPsych-Richtlinie beseitigen zahlreiche Hindernisse, die bislang den Aufbau von Netzwerken und die Einführung neuer Angebote für ambulante Komplexbehandlungen behindert haben.

Etwa zwei Drittel der Vertragspsychotherapeut*innen arbeiten bisher nur mit einem halben Versorgungsauftrag und waren daher nicht berechtigt, als Bezugspsychotherapeut*in zu agieren – eine Rolle, in der man die gesamte Behandlung plant und koordiniert.

Zudem wird es Psychotherapeut*innen nun ermöglicht, bei sämtlichen Patientengruppen als Bezugspsychotherapeut*in tätig zu sein. Dies gilt auch für jene Patient*innen, deren somatische Begleiterkrankungen eine kontinuierliche fachärztliche Betreuung oder Überwachung erfordern oder deren medikamentöse Therapie regelmäßige Anpassungen benötigt. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch die fortlaufende Einbindung geeigneter Fachärzt*innen in den Behandlungsprozess. „Dies fördert sowohl das Recht der Patienten auf Wahl ihrer Bezugspsychotherapeut*in bzw. -ärztin als auch eine gleichwertige Zusammenarbeit zwischen Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen“, erklärt Benecke weiter.

Eine weitere Erleichterung stellt die reduzierte Mindestanzahl an Mitgliedern in Netzverbünden dar: Zukünftig sind nur noch sechs statt zehn Psychotherapeuten oder Fachärzte erforderlich. Auch wurden die Anforderungen an Kooperationen mit Krankenhäusern gelockert; insbesondere wenn kein verpflichtendes Krankenhaus zur Zusammenarbeit bereit ist. In besonderen Fällen kann ein Netzwerk sogar ohne kooperierendes Krankenhaus eine befristete Genehmigung für zwei Jahre erhalten.

Benecke betont: „Die neuen Regelungen könnten dazu beitragen, dass das Angebot für schwer psychisch kranke Patient*innen schneller aufgebaut wird und auch ländliche Gebiete davon profitieren.“ Sie kritisiert jedoch scharf: „Es bleibt unverständlich, dass die Rolle von Psychotherapeut*innen bei differenzialdiagnostischen Abklärungen weiterhin nicht angemessen berücksichtigt wird.“ Sie fügt hinzu: „Die alleinige Zuordnung dieser Aufgabe an unsere ärztlichen Kollegen ignoriert das Fachwissen von Psychotherapeuten und führt zu Doppeluntersuchungen sowie einer Gefährdung der notwendigen interprofessionellen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Hier sollte dringend nachgebessert werden.“

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Pressesprecherin
Telefon: 030. 278 785 – 21
E-Mail: presse@bptk.de

Tags: ambulante KomplexbehandlungGesundheit / MedizinGesundheitspolitikGovernanceMedizinPolitikPsychologiePsychotherapie
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