Im Rahmen der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHAG) im Bundesministerium für Gesundheit hat Christoph Radbruch, der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), die spezifischen Bedürfnisse von spezialisierten Fachkrankenhäusern und besonderen Einrichtungen hervorgehoben. „Die angestrebte Reform im Krankenhauswesen muss eine Differenzierung ermöglichen und die Vielfalt in der Versorgungslandschaft fördern, anstatt sie zu verringern“, betonte Radbruch.
Berücksichtigung der Besonderheiten von Fachkliniken bei den Leistungsgruppen
Der DEKV äußert Kritik daran, dass der gegenwärtige Gesetzesentwurf allgemeine strukturelle Anforderungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorsieht, welche den Gegebenheiten spezialisierter Einrichtungen nicht gerecht werden. „Ein Fachkrankenhaus für Neurologie oder Kinder- und Jugendmedizin benötigt keine rund um die Uhr besetzte Intensivstation, um hochwertige medizinische Leistungen anbieten zu können“, erläuterte Radbruch. Der Verband fordert daher eine dauerhafte gesetzliche Ausnahme für Fachkliniken bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zur Sicherstellung ihrer speziellen Versorgungsaufgaben.
Rechtssicherheit durch klare Fristen bei Beantragung von Leistungsgruppen schaffen
Einen weiteren zentralen Aspekt in der Stellungnahme des DEKV bilden die Regelungen zu Fristen hinsichtlich der Umsetzung dieser Reform. In mehreren Bundesländern sind bereits Fortschritte bei den Verfahren zur Beantragung von Leistungsgruppen erzielt worden. „Ohne klar definierte und frühzeitig gesetzlich festgelegte Fristen riskieren wir Rechtsunsicherheiten sowie Verzögerungen und wirtschaftliche Nachteile für die Kliniken“, warnte Radbruch.
Finanzierung der Notfallmedizin realistisch gestalten
<pBezüglich der Notfallversorgung zeigt sich das DEKV verständnisvoll gegenüber dem Wegfall einer entsprechenden Leistungsgruppe im aktuellen Entwurf. Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Notfallmedizin und anderen Gruppen ist in praktischer Hinsicht herausfordernd. Dennoch ist es notwendig, eine alternative gesetzliche Lösung zu finden, um eine angemessene Finanzierung für Notfallambulanzen sicherzustellen. Die derzeitige Mischfinanzierung aus ambulanter und stationärer Vergütung führt nämlich zu einer strukturellen Unterfinanzierung; weder ambulante noch stationäre Kosten lassen sich adäquat erfassen oder abbilden. Daher fordert das DEKV eine detailliertere Kostenerhebung sowie mehr Transparenz durch differenzierte Auswertungen gemäß §21er-Datensatz sowie durch spezielle Kostenstellen innerhalb der stationären Notfallmedizin.
Die heutige Anhörung stellt aus Sicht des DEKV eine bedeutende Gelegenheit dar, die Interessen spezialisierter Versorgungseinrichtungen direkt in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. „Unser Ziel ist es, eine Reform umzusetzen, welche Qualität fördert, Vielfalt anerkennt und Planungssicherheit gewährleistet“, so Christoph Radbruch.
Die Stellungnahme des DEKV kann unter www.dekv.de heruntergeladen werden.
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