Im Jahr 2024 beliefen sich die Nettoausgaben der Sozialhilfeträger in Deutschland auf insgesamt 20,2 Milliarden Euro für Sozialhilfeleistungen gemäß dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII). Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist dies ein Anstieg von 14,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Alle Bereiche der Sozialhilfe verzeichneten einen signifikanten Anstieg der Ausgaben.
Der größte Teil dieser Ausgaben, nämlich 56,5 %, entfiel auf die Grundsicherung für ältere Menschen und Personen mit Erwerbsminderung. Diese Leistungen werden vollständig durch Erstattungen des Bundes an die Länder finanziert und betrugen im Jahr 2024 laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales etwa 11,4 Milliarden Euro. Dies stellt eine Steigerung von 13,3 % gegenüber dem Vorjahr dar.
Die Nettoausgaben für Pflegeleistungen stiegen um bemerkenswerte 17,7 % auf insgesamt 5,3 Milliarden Euro. Für den Lebensunterhalt wurden Ausgaben in Höhe von 1,6 Milliarden Euro getätigt – das entspricht einem Zuwachs von 11,1 %. Die Hilfen zur Gesundheit sowie Unterstützungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen summierten sich auf insgesamt etwa 1,9 Milliarden Euro; dies ist ein Anstieg um beachtliche 19,4 % im Vergleich zu den Zahlen aus dem Jahr zuvor.
Steigende Nettoausgaben für Eingliederungshilfe nach SGB IX
Die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen oder solchen mit drohender Behinderung waren bis Ende des Jahres 2019 im SGB XII geregelt. Seit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am ersten Januar des Jahres 2020 sind diese Leistungen nun im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erfasst. Im Jahr 2024 wurden netto insgesamt rund 28,7 Milliarden Euro für diese Leistungen ausgegeben – was einer Erhöhung um immerhin12,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Methode und Hinweise:
Die genannten Zahlen beziehen sich sowohl auf die sozialen Hilfsleistungen gemäß SGB XII als auch auf die Eingliederungshilfe nach SGB IX. Es sei darauf hingewiesen: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld) ist hierbei nicht enthalten.
Zusätzliche Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zu den Einnahmen und Ausgaben der sozialen Hilfe sowie der Eingliederungshilfe können über das Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter der Themenseite „Sozial- und Eingliederungshilfe“ abgerufen werden. Hierzu zählen auch Erstattungszahlungen seitens des Bundes gemäß §46a SGB XII bezüglich Nettokosten der Träger bei Geldleistungen zur Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsunfähigkeit an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Datenbasis sowie umfassende Zeitreihen zu den Ausgabepositionen innerhalb der sozialen Hilfe laut SGB XII sind seit Berichtsjahr2017 ohne Berücksichtigung der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit über Tabelle22111 in GENESIS-Online zugänglich.Darüber hinaus bieten Tabellen22162 Einblicke in EinnahmenundAusgabenvonEingliederungsmaßnahmennachSGIX .
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