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Passagiere warten vergeblich, während Airlines Rekordgewinne erzielen: Brüssel sendet irreführende Signale

by AirHelp Germany GmbH
August 18, 2025
in Politik
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In Brüssel wird derzeit über eine umfassende Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung EG 261 diskutiert, die möglicherweise zu schwächeren Verspätungsgrenzen von bis zu 6 Stunden und geringeren Entschädigungsbeträgen führen könnte. Diese Entwicklungen könnten die Situation für Reisende erheblich verschlechtern. Die angestrebten Änderungen, die mit steigenden Gepäckgebühren und einem Rückgang des Verbraucherschutzes einhergehen, vermitteln eine klare Botschaft: In Europa scheinen die Profite der Fluggesellschaften wichtiger zu sein als die Rechte der Passagiere.

„Die Reform in ihrer gegenwärtigen Form ist ein doppelter Vorteil für Fluggesellschaften und ein erheblicher Nachteil für Reisende“, erklärt Tomasz Pawliszyn, Präsident von APRA und CEO des Unternehmens AirHelp. „Verspätungen und Annullierungen beeinträchtigen bereits jetzt viele Reisepläne. Nun plant die EU offenbar, Regelungen zur Entschädigung betroffener Fluggäste zugunsten der Airlines zu lockern. Damit werden Gewinne von Fluggesellschaften über den Schutz der Passagiere gestellt. Für Reisende bedeutet das höhere Kosten bei gleichzeitig geringerem Schutz.“

Laut den Vorschlägen des Rates sollen Passagiere künftig bis zu 6 Stunden Verspätung hinnehmen müssen, bevor sie Anspruch auf Entschädigung haben – bisher lag diese Grenze bei nur 3 Stunden. Bei Flügen innerhalb Europas sowie Kurzstreckenflügen soll diese Frist sogar auf 4 Stunden angehoben werden – fast doppelt so lange wie die durchschnittliche Flugdauer innerhalb der EU. Dies stellt einen schweren Rückschlag für Verbraucherrechte dar: Der dänische Verbraucherrat schätzt, dass durch diese Revision den Fluggästen jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro an Entschädigungen entzogen werden könnten.

Einschränkungen beim Handgepäck – Die EU reduziert Fluggastrechte

Zugleich versuchen Fluggesellschaften verstärkt, zusätzliche Einnahmen auf Kosten ihrer Kunden zu generieren. Die Branchenlobby A4E hat kürzlich einen sogenannten „gemeinsamen Standard“ für Handgepäck vorgeschlagen – mit Maßen von 40 cm x 30 cm x 15 cm –, was kostenloses Handgepäck effektiv auf kaum mehr als eine große Schuhbox beschränkt. Dies geschieht im Kontext einer Welle zusätzlicher Gebühren sowohl für Hand- als auch Aufgabegepäck während Ticketpreise weiterhin intransparent bleiben. Berichten zufolge erhalten einige Airlines Boni an ihre Mitarbeiter ausbezahlt, wenn sie Passagiere wegen Übergepäcks zur Kasse bitten.

„Die Überarbeitung der Verordnung EG 261 erfolgt zeitgleich mit neuen Gebührenmodellen seitens der Airlines für grundlegende Dienstleistungen“, berichtet Pawliszyn weiter. „Jetzt scheint es so, dass die EU bereit ist, den Airlines mehr Freiraum einzuräumen – jedoch zum Nachteil kürzerer Entschädigungsansprüche und längerer Wartezeiten.“ Er bezeichnet dies als einen koordinierten Rückzug aus dem Schutzbereich fliegender Verbraucher.

Die Europäische Kommission hat selbst anerkannt, dass es Unklarheiten bezüglich Gepäckbestimmungen gibt sowie darüber hinausgehend unklare Definitionen dessen gibt was unter einem „wesentlichen Bestandteil des Flugpreises“ verstanden wird. Doch anstatt Klarheit herzustellen oder ausbeuterische Praktiken einzudämmen riskieren diese Reformvorschläge noch stärkere Ungerechtigkeiten zugunsten der Luftfahrtunternehmen.

Kritik erreicht ihren Höhepunkt: Wie viel können europäische Reisende ertragen?

Diese Überarbeitung erfolgt in einer Zeit wachsender öffentlicher Frustration gegenüber dem Luftverkehrssektor; während Airline-Gewinne Rekordhöhen erreichen sinkt das Vertrauen vieler Passagiere rapide ab . Diese Misstimmung rührt nicht nur daher ,dass Lobbyarbeit seitens Unternehmen unternommen wird um Rechte abzubauen sondern auch weil sich herausstellt ,dass sich Rat nicht ausreichend um Verbraucherbelange kümmert . Eine mögliche Reform könnte das Vertrauen weiter untergraben . Das zunehmendes Unbehagen zeigt sich ebenfalls in einer Petiion auf Change.org, welche gegen diesen Vorstoß gerichtet ist ,und bereits über60k Stimmen gesammelt hat .

„Verbraucher fühlen sich zunehmend ausgebeutet“, ergänzt AirHelp’s CEO abschließend.“Sie zahlen immer mehr aber bekommen weniger : weniger Komfort ,weniger Service & nun auch noch weniger Sicherheit ! Wir fordern das Parlament dazu auf jede Änderung abzulehnen welche negative Auswirkungen hinsichtlich dieser Rechte hätte!“

APRA & AirHelp appellieren eindringlich an Gesetzgeber binnen laufenden Trilog-Verhandlungen Priorität vor allem dem Wohlergehen aller Fahrgäste einzuräumen ! Alles andere sendet falsche Signale : Es scheint offensichtlich ,dass Profitinteressen höher gewichtet sind als Bürgerrechte innerhalb Europas!

Anmerkung über AirHelp:

AIRHELP beschäftigt sich intensiv mit allen Themen rund um Unterbrechungen im Reiseverkehr.Seit Gründung im Jahr2013 konnten wir bereits erfolgreich Schadensersatzforderungen im Namenvon mehrals2 Millionen betroffenenPassagieren durchsetzen!Über6 MillionenFlugreisenden nutzen zudem unsere AIRHELP+ Plattformum Ihre Reisen optimal abzusichern!Unzählige weitereMillion profitieren zudemvon Informationen welche kostenfreiunter airhelp.com verfügbar sind!

#Weltweit führend bei AnsprüchenaufFlugentschädigungen!

Mithilfe eines Netzwerks bestehend aus50 Kanzleien weltweit & innovativer KI-Technologie unterstützt unser engagiertes Team bestehend ausüber400 Mitarbeitern alle Betroffenen schnellstmöglich dabei ihr RechtaufEntschädigung (biszu600Euro) geltendzumachen!Fürmehr Informationen besuchen Sie bitte:https://www.airhelp.com

Pressekontakt:

Pricilla Tekbas| pricilla.teknas@tonka-pr.com| +49(0)17673882187
Pia Senkel | pia.senkel@tonka-pr.com | +49(0)1733702649

Tags: EUFluggastrechteFluggastrechteverordnungLuftverkehrPolitikTourismusTourismus / UrlaubVerbraucher
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