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Bundesregierung gefordert: Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden und deren Bedeutung für effektiven Klimaschutz

by Deutsche Umwelthilfe e.V.
August 15, 2025
in Politik
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Die Verfassungsbeschwerden von fünf deutschen Umweltorganisationen, die sich für einen effektiven Klimaschutz einsetzen, haben eine bedeutende Hürde überwunden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Bundesregierung sowie den Bundesrat, den Bundestag und mehrere Ministerien und Fachgremien offiziell aufgefordert, Stellung zu nehmen. Diese Aufforderung deutet in der Regel darauf hin, dass das Gericht sich intensiv mit der rechtlichen Argumentation und den vorgebrachten Anträgen auseinandersetzt. Die betroffenen Institutionen haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit für ihre Antworten.

Im vergangenen Herbst reichten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch sowie der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Klage gegen die unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Klimaschutz ein. Die Argumente dieser Klagen erhielten durch ein aktuelles Urteil des Internationalen Gerichtshofs zusätzlichen Rückhalt. Dieser hatte festgestellt, dass alle Staaten unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen müssen, um Menschenrechte sowie internationales Recht zu wahren.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH äußerte dazu: „Die Schwächung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelregierung stellt einen erheblichen Rückschlag für den Klimaschutz in Deutschland dar. Mit dieser Aufforderung zur Stellungnahme nimmt unsere Verfassungsbeschwerde gegen das verwässerte Gesetz nun eine entscheidende Hürde – nur zwei Prozent aller Beschwerden erreichen diesen Punkt überhaupt. Dies sendet ein wichtiges Signal an die neue Bundesregierung: Der Klimaschutz darf nicht wie in den ersten 100 Tagen ignoriert oder gar zurückgefahren werden! Deutschland benötigt ein starkes Gesetz zum Schutz des Klimas mit klaren Vorgaben und effektiven Maßnahmen wie einem Tempolimit auf Autobahnen. Die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 sowie dem ersten Entscheid des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 fordern dies eindeutig von der Bundesregierung.“

Achtung Redaktionen: Die ersten beiden Abschnitte dieser Pressemitteilung werden identisch von allen genannten Verbänden versendet; nachfolgende Abschnitte variieren inhaltlich.

Pressekontakt:

Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer
0171 3649170,
resch@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20,
presse@duh.de

Tags: BundesregierungGesetzeJustizKlimaschutzKlimaschutzgesetzPolitikUmweltVerfassungsbeschwerde
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