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Vier Jahre nach der Taliban-Herrschaft: Die Rückführung nach Afghanistan ist nicht tragbar

by Deutsches Institut für Menschenrechte
August 13, 2025
in Politik
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Seit der Machtübernahme durch die Taliban am 15. August 2021 hat sich die Situation der Menschenrechte in Afghanistan erheblich verschlechtert. „Frauen und Mädchen werden systematisch ihrer Rechte beraubt, die Freiheit der Meinungsäußerung ist praktisch nicht mehr existent, und willkürliche Festnahmen, Folter sowie Gewalt sind Teil des Alltags. Richard Bennett, der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, sowie verschiedene Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig über gravierende und anhaltende Verletzungen durch das Taliban-Regime“, erklärt Nele Allenberg von der Abteilung für Menschenrechtspolitik Inland und Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Trotz dieser alarmierenden Lage plant die Bundesregierung, sämtliche humanitären Aufnahmeprogramme für gefährdete Personen aus Afghanistan einzustellen. Die Asylanträge afghanischer Männer werden zunehmend abgelehnt, während weitere Abschiebungen nach Afghanistan angestrebt werden.

„Angesichts der gegenwärtigen politischen und humanitären Situation in Afghanistan sind Rückführungen dorthin mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands unvereinbar und daher untragbar“, hebt Allenberg hervor. Das Prinzip des Refoulement verbietet Rückführungen in Länder, wo einer Person Folter oder unmenschliche beziehungsweise erniedrigende Behandlung drohen könnte. Deutschland ist gemäß internationalem Recht verpflichtet, dieses Prinzip zu respektieren.

„Die Situation in Afghanistan lässt keinen Raum für Zweifel: Das Land ist nicht sicher. Eine Abschiebung würde somit einen klaren Verstoß gegen das Refoulement-Verbot darstellen. Das Verbot gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt uneingeschränkt – also unabhängig davon, ob eine Person straffällig geworden ist oder nicht“, erläutert Allenberg weiter. Daher sei eine Differenzierung bei Gefahrenprognosen bezüglich potenzieller Gefährder oder Straftäter völkerrechtlich nicht zulässig.

„In Anbetracht der aktuellen Lage im Bereich der Menschenrechte in Afghanistan sind keine weiteren Abschiebungen erforderlich; vielmehr müssen legale Fluchtwege geschaffen werden für gefährdete Personen wie im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen“, fordert sie eindringlich. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung gegenüber jenen Individuen, die sich während internationaler Militäreinsätze aktiv für Demokratie und Menschlichkeit eingesetzt haben. Die vonseiten der Bundesregierung angekündigte Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme bedeutet ein ständiges Bangen um Leben und körperliche Unversehrtheit jener Betroffenen in einem Land voller Gewalt und Willkür.“

WEITERE INFORMATIONEN

Cremer, Hendrik / Hübner, Catharina (2022): Grund- und menschenrechtliche Verantwortung nach dem Abzug aus Afghanistan – Zu den Schutzpflichten Deutschlands gegenüber besonders schutzbedürftigen Afghan*innen – Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

https://ots.de/oICd05

Pressekontakt:

Kristal Davidson,
Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 14
Mobil: +49 160 966 500 83
E-Mail: KDavidson@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Tags: AfghanistanGovernanceHilfsorganisationMenschenrechtePolitikSoziales
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