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Vollzeit arbeiten und trotzdem arm: Wenn der Staat einspringen muss

Bürgergeld als Rettungsanker für unterhaltspflichtige Arbeitnehmer

by
August 13, 2025
in Soziales
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Vollzeit arbeiten und trotzdem arm: Wenn der Staat einspringen muss

Das Bürgergeld wird in der öffentlichen Diskussion oft als Unterstützung für Arbeitsunwillige dargestellt. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Viele Empfänger sind durchaus erwerbstätig oder befinden sich in akuten Notlagen. Besonders betroffen sind getrennte oder geschiedene Eltern, die trotz Vollzeitarbeit durch hohe Unterhaltszahlungen unter das Existenzminimum rutschen.

Arbeiten und trotzdem bedürftig: Die vergessene Realität

Ein typisches Beispiel verdeutlicht das Problem: Ein Vater mit einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro zahlt für zwei Kinder insgesamt 1.009 Euro Unterhalt. Bei einer angemessenen Miete von 903 Euro in Frankfurt bleiben ihm nur 588 Euro zum Leben – weit unter dem Selbstbehalt von 1.450 Euro. Hier entsteht eine Bedarfslücke von 862 Euro monatlich.

„Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie trotz Arbeit einen Anspruch auf Bürgergeld haben können“, erklärt Manfred Hanesch Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht sowie Experte des ISUV-Coachingteams Bürgergeld. „Gerade Unterhaltspflichtige geraten nach Trennungen oft in existenzielle Schwierigkeiten, obwohl sie ihrer Arbeit nachgehen und ihre Unterhaltspflicht erfüllen.“

Bürgergeld als sozialer Ausgleich

Das Bürgergeld kann in solchen Fällen als Aufstockung wirken. Voraussetzung ist, dass die Kinder regelmäßig zu Besuch kommen – bereits zehn Tage im Monat reichen aus. Dann können sie anteilig in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden. In dem genannten Beispiel würde sich ein Bürgergeldanspruch von rund 561 Euro ergeben, der die existenzielle Notlage deutlich entspannt. Die Berechnung berücksichtigt dabei realistische Faktoren: Die tatsächlichen Mietkosten nach örtlicher Mietstufe, Freibeträge beim Erwerbseinkommen und die anteiligen Bedarfe der besuchenden Kinder. Überzahlungen beim Unterhalt werden dabei sogar bedarfsmindernd angerechnet.

Reform des Unterhaltsrechts dringend nötig

Der ISUV e.V. sieht in der aktuellen Situation ein strukturelles Problem. Der Selbstbehalt von 1.450 Euro wurde zuletzt 2022 angepasst und liegt heute unter dem Bürgergeld-Regelsatz plus angemessener Unterkunft. Eine Reform des Unterhaltsrechts mit Erhöhung des Selbstbehalts auf mindestens 1.750 Euro und besserer Berücksichtigung regionaler Mietunterschiede wird gefordert.

Bis dahin bleibt das Bürgergeld ein wichtiger Rettungsanker für erwerbstätige Eltern in Unterhaltspflicht. Es zeigt: Das Bürgergeld ist eben nicht nur für „Totalverweigerer“, sondern hilft Menschen in echten Notlagen – und das völlig zu Recht.

Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht – ISUV e.V.

Der ISUV e.V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt.

Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern und über 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.

Kontakt für Presseanfragen:

ISUV e.V. – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende
presse@isuv.de
www.isuv.de

Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Ralph Gurk, Monika
Roth, Anna Freitag, Thomas Goes

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Vereinsregister-Nr. 3569
Registriert im Lobbyregister unter R 003635

Tags: ArmutBürgergeldElternPanoramaSozialesUnterhaltVerbände
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