Nach Schätzungen der Mitarbeiter der Berliner Jobcenter erscheinen zwischen 30 und 50 Prozent der Bürgergeldempfänger nicht zu ihren vereinbarten Terminen.
Diese Aussage stammt von Winfried Leitke, dem Geschäftsführer des Jobcenters Spandau und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Berliner Jobcenter, in einem exklusiven Interview mit dem rbb. Viele Betroffene haben zwar einen „wichtigen Grund“ für ihr Fernbleiben, doch es gibt auch Personen, die mehrfach eingeladen werden – bis zu drei-, vier- oder fünfmal – und dennoch nicht erscheinen. In solchen Fällen bleibt den Behörden momentan nur die Möglichkeit, das Bürgergeld um 10 % zu kürzen. Diese Maßnahme zeigt jedoch oft keine nennenswerte Wirkung.
Um die Vermittlung und Beratung von Bürgergeldempfängern effizienter gestalten zu können, fordert Leitke zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten. „Hier könnten wir uns vorstellen, dass Leistungsminderungen anders gestaltet werden“, erklärt er weiter. Er spricht sich für eine vorübergehende Streichung des Geldes aus: „Wenn Personen dauerhaft nicht erscheinen, sollten wir in der Lage sein, die Leistungen zunächst auszusetzen.“ Häufig geben diese Menschen als Gründe Krankmeldungen oder das Nicht-Erhalten von Post an.
Eine offizielle Statistik zur Ausfallquote existiert bislang nicht. Derzeit beträgt das Bürgergeld für Alleinstehende sowie Alleinerziehende monatlich 563 Euro. In Berlin beziehen etwa 445.800 Menschen Bürgergeld; dabei werden teilweise auch Kinder und Angehörige als Teil einer Bedarfsgemeinschaft gezählt. Rund 329.000 dieser Empfänger gelten grundsätzlich als erwerbsfähig.
Im vergangenen Jahr haben die Berliner Jobcenter insgesamt etwa 44.900 Sanktionen verhängt; davon wurden rund 41.000 aufgrund des unentschuldigten Fehlens bei Terminen ausgesprochen.
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