Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Bau des Seekabels für die Gasplattform „N05-A“ vor Borkum im Eilverfahren genehmigt hat, plant die Deutsche Umwelthilfe (DUH), im Hauptverfahren gegen die Genehmigung der Trasse sowie ihre Klagen gegen die Bohrgenehmigungen auf deutscher und niederländischer Seite vorzugehen, um dieses fossile Großprojekt zu stoppen. Die DUH warnt vor irreversiblen Schäden an dem Riff und hatte gegen die Genehmigung des Kabels geklagt, da es durch eines der letzten einzigartigen und europarechtlich geschützten Steinriffe in der deutschen Nordsee führen soll. Teile dieses Riffs könnten durch den Bau unwiderruflich zerstört werden. Mit dem Beschluss des OVG könnte das niederländische Unternehmen One-Dyas nun sofort mit den Arbeiten an einem geschützten Steinriff beginnen – trotz erheblicher Kritik von Umweltorganisationen, Wissenschaftlern und Anwohnern.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der heutige Beschluss ist ein herber Rückschlag für den Schutz des Wattenmeers und sendet ein fatales Signal für unsere Klimapolitik. Inmitten eines europarechtlich geschützten Riffs wird Platz geschaffen für neue fossile Infrastruktur – entgegen jeglicher klimapolitischen Vernunft. Dieses Projekt ist ökologisch unverantwortlich und äußerst schädlich fürs Klima. Doch mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir konzentrieren uns jetzt auf unsere laufenden Klagen gegen die Bohrgenehmigungen in Deutschland und den Niederlanden, um die Gasförderung mitten in der Nordsee zu verhindern.“
Sandra Franke, Umweltbeauftragte der Stadt Borkum: „Steinriffe sind bekannt für ihre hohe Artenvielfalt; sie bieten vielen Tierarten Nahrung sowie Versteck- und Laichmöglichkeiten. Auch zahlreiche Seevögel sowie Meeressäugetiere wie Robben profitieren davon, da sie sich oft auf den Sandbänken vor Borkum ausruhen. Die Wiederherstellung solcher Riffe gestaltet sich als kompliziert; Erfolge sind schwer abzuschätzen und können Jahrzehnte dauern. Es ist unverständlich, wie man angesichts einer Artenkrise solche wertvollen Lebensräume direkt neben dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer opfert – nur um fossile Erdgasförderung zu ermöglichen.“
Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen: „Diese Entscheidung sendet ein verheerendes Signal sowohl für die Nordsee als auch zum Meeresschutz in Deutschland aus. Eines der letzten wertvollen Steinriffe – ein Hotspot biologischer Vielfalt im Wattenmeer – soll zugunsten wirtschaftlicher Interessen eines fossilen Großkonzerns geopfert werden! Wir fordern daher dringend von politischen Entscheidungsträgern in Niedersachsen Verantwortung zu übernehmen hinsichtlich Klima- und Umweltschutzes sowie das Abkommen zur Gasförderung in der Nordsee im Bundesrat abzulehnen.“
Bernd Meyerer von der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland äußert: „Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat bereits im Juli deutlich gemacht, was diese Kabeltrasse vom Windpark zur Gasplattform darstellt: Greenwashing! Eine minimale CO2-Einsparung bei Stromversorgung rechtfertigt nicht die Zerstörung geschützter Riffe während gleichzeitig eine fossil geförderte Energieproduktion mit enormen Emissionen ermöglicht wird! Dass das OVG Lüneburg dennoch diesen Weg freimacht ist unverständlich – besonders nach dem jüngsten Urteil des Internationalen Gerichtshofs zur aktiven Reduktion von Treibhausgasemissionen aller Staaten! Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht völkerrechtswidrig über unseren Meeresnaturschutz gestellt werden!“
Hintergrund:
Für seine Gasförderprojekte benötigt One-Dyas verschiedene Genehmigungen sowohl aus den Niederlanden als auch aus Deutschland . Gemeinsam mit weiteren Organisationen wie Stadt Borkum oder Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V., geht DUH rechtlich gegen diese Bohrungen sowie damit verbundene Projekte vor . Insbesondere klagt DUH über Genehmigungen zur Gasförderung beider Länder , aber auch bezüglich Verlegung vom Seekabel , welches angeblich klimaneutral betrieben werden sollte durch Offshore-Windpark.
Seit 2024 führt DUH Klage wegen Erlaubnis zum Stromkabelbau . Das OVG Lüneburg hat nun entschieden , dass sofortiger Vollzug dieser Genehmigung möglich sei . Das Hauptverfahren betreffend Kabelgenehmigung steht jedoch noch bevor ; trotzdem kann One-Dyas bereits anfangen , was irreversible Schäden am schützenswertem Steinriff nach sich ziehen könnte.
Zudem klagt DUH ebenfalls wegen deutscher/niederländischer Fördergenehmi-gungen aufgrund katastrophaler Klimawirkungen & irreversibler Schädigung benachbarter UNESCO Weltnaturerbes Wattenmeer . Am 18.April 2024 erklärte Rechtsbank Haag zunächst niederländische Bohrgenehmi-gung rechtswidrig ; einen Monat später erteilte jedoch zuständige Behörde erneut neue Erlaubnis ! Rechtmäßigkeit dieser neuen Entscheidung wird derzeit beim höchsten Verwaltungsgerichtshof NL geprüft : Raad van State ! Auch geht Du h gerichtlich dagegen an Richtbohrungsgehnmigungsantrag seitens Landesamt Bergbau/Energie/Geologie !
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner
Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509
mueller-kraenner@duh.de
Bernd Meyerer
Sprecher Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V.
0151 59166553
bernd@meyerer.net
Sandra Franke
Stadt Borkum
022 303205
sandra.franke@borkum.de
Susanne Gerstner
Landesvorsitzende Bund Niedersachsen
0175 5650852,
susanne.ge rstner@nds.bund.net p >
DU H-Newsroom:
0302400867-20,
presse @ duh.de
p >