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Abgabefrist für Steuererklärung verpasst – was nun?

by Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
August 11, 2025
in Finanzen
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Abgabefrist für Steuererklärung verpasst – was nun?

Zuviel um die Ohren, keine Zeit oder schlicht und einfach vergessen: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet ist und die Abgabefrist am 31. Juli verpasst hat, sollte jetzt schnell handeln. Ansonsten könnte es teuer werden. Welche Strafen das Finanzamt festsetzen kann und ob sich die Abgabefrist vielleicht sogar nachträglich verlängern lässt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Wann wird ein Verspätungszuschlag fällig?

Stichtag für die Abgabefrist der Steuererklärung 2024 war der 31. Juli 2025 – jedenfalls für alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und keine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Wer das nicht geschafft hat, sollte sich jetzt sputen. Denn nun muss in vielen Fällen mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Und je mehr Zeit verstreicht, desto teurer kann es werden.

Der Verspätungszuschlag beläuft sich auf 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuerfestsetzung – mindestens aber 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung. Maximal können 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Beispiel: Ein Arbeitnehmer muss voraussichtlich 500 Euro Steuern nachzahlen. Er gibt seine Steuererklärung drei Monate nach dem Stichtag ab, und das zuständige Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag fest. 0,25 Prozent von 500 Euro sind zwar nur 1,25 Euro, da der Zuschlag aber mindestens 25 Euro pro Monat beträgt, muss der Arbeitnehmer 75 Euro Verspätungszuschlag berappen – also insgesamt 575 Euro inklusive der Steuernachzahlung.

Ob ein Verspätungszuschlag erhoben wird, liegt in bestimmten Fällen im Ermessen des Finanzamts. Wenn die Steuererklärung jedoch 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres nicht eingegangen ist, muss ein Zuschlag zwingend festgesetzt werden. Ausnahme: Bei einer Steuererstattung, einer Festsetzung der Steuer auf null Euro oder einer rückwirkenden Fristverlängerung kann das Finanzamt auch dann noch auf den Verspätungszuschlag verzichten.

Ist nach der Abgabefrist noch ein Aufschub möglich?

Hat man die Abgabefrist verpasst, kann es sich lohnen, zeitnah Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen und die Gründe dafür zu erläutern. So lässt sich ein Verspätungszuschlag möglicherweise noch verhindern. Denn führt man gute und glaubhafte Gründe für die Verspätung an, gewährt das Finanzamt unter Umständen noch etwas Aufschub. Diesen Termin sollte man dann aber auf keinen Fall verstreichen lassen.

Wichtig: Wer seine Einkommensteuererklärung durch Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wie der VLH erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2024 länger Zeit – und zwar bis zum 30. April 2026. Und wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann eine freiwillige Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Zum Beispiel bleibt dann für die Steuererklärung für 2021 noch Zeit bis zum 31. Dezember 2025.

Wann drohen Zwangsgeld oder Ersatzzwanghaft?

Das Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen zu drastischeren Maßnahmen als den Verspätungszuschlag zurückgreifen. Wer Fristen verstreichen lässt und auch auf weitere Aufforderungen nicht reagiert, kann ein Zwangsgeld angedroht bekommen. Das ist beispielsweise möglich, wenn das Finanzamt dazu auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine Steuererklärung abzugeben, Auskünfte zu erteilen oder Urkunden vorzulegen. Das Zwangsgeld richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Die Steigerung von Zwangsgeld ist die Ersatzzwanghaft. Diese kann angeordnet werden, wenn ein Steuerpflichtiger oder eine Steuerpflichtige alle Fristen und weitere Aufforderungen verstreichen lässt und das festgesetzte Zwangsgeld aus Sicht des Finanzamts uneinbringlich ist. Eine Ersatzzwanghaft muss das Finanzamt beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Daraus resultiert im schlimmsten Fall ein Haftbefehl, anschließend muss das Finanzamt der oder dem Betroffenen aber nochmals die Chance geben, das Zwangsgeld zu bezahlen. Geschieht auch dann nichts, kann das Finanzamt beim Amtsgericht die Verhaftung beantragen. Eine Ersatzzwanghaft dauert mindestens einen Tag und höchstens zwei Wochen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Tags: FinanzenRatgeberRechtSteuererklärungSteuernVerspätungszuschlag
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