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EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Bankenverband fordert präzise Umsetzung und Förderung digitaler Abläufe

by Bankenfachverband e.V.
August 6, 2025
in Wirtschaft
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Der Bankenfachverband zeigt sich erfreut über den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Gleichzeitig fordert er eine konsequente Eins-zu-eins-Umsetzung dieser Richtlinie in das deutsche Rechtssystem. Abweichende nationale Regelungen könnten die angestrebte Harmonisierung des europäischen Kreditmarktes gefährden und zusätzliche Komplikationen verursachen.

Die geplante Abschaffung der Schriftformpflicht für allgemeine Verbraucherdarlehen zugunsten einer digitalfreundlicheren Textform wird vom Verband als ein entscheidender Schritt angesehen, um einen modernen und verbraucherorientierten Kreditmarkt zu fördern. „Heutzutage können Verbraucher nahezu jedes Konsumgut – sei es ein Auto, Möbel oder eine Waschmaschine – online erwerben, Versicherungen digital abschließen und Wertpapiere über Apps handeln, alles ohne eigenhändige Unterschrift“, erläutert Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbands. „Es ist daher veraltet, dass beim Abschluss eines Verbraucherkredits weiterhin die Schriftform gefordert wird. Im Bereich des Verbraucherkreditrechts sind längst weitere Instrumente etabliert worden, die den Schutz der Verbraucher vor übereilten Entscheidungen deutlich verbessern. Die Umstellung auf die Textform wird digitale Kreditprozesse erheblich vereinfachen.“

Allerdings greift die Einführung einer digitalfreundlicheren Textform nicht weit genug zur Förderung durchgängiger digitalisierter Prozesse. „Um wirklich medienbruchfreie digitale Kundenannahme- und Geschäftsabläufe beim Kreditabschluss zu gewährleisten, ist es unerlässlich, digitale Identifizierungsverfahren gesetzlich aufzuwerten“, ergänzt Loa.

Ein weiterer bedeutender Punkt im Entwurf ist die geplante Begrenzung des Widerrufsrechts auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Diese Regelung sorgt für mehr Rechtsklarheit und bringt das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen in Einklang mit anderen Verträgen im Verbraucherbereich. „Das Ziel des Widerrufsrechts – den Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen – ist nach über einem Jahr mehr als erreicht“, hebt Loa hervor.

Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt inmitten umfassender Transformationsprozesse im Finanzsektor. Ein moderner rechtlicher Rahmen mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung ist daher nicht nur regulatorisch notwendig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Vollständige Presseinformation:

http://www.bfach.de/bankenfachverband.php/cat/6/aid/11451

Pressekontakt:

Bankenfachverband
Stephan Moll,
Referatsleiter Markt und PR
Tel.: 030 2462596-14
E-Mail: stephan.moll@bfach.de

Tags: BankenEUEU-VerbraucherkreditrichtlinieFinanzenGovernanceRechtVerbändeVerbraucherWirtschaft
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