In Bezug auf den heutigen Beschluss des Kabinetts zum Vergabebeschleunigungsgesetz äußert sich Felix Pakleppa, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:
„Wir begrüßen diesen Kabinettsbeschluss als einen fairen Kompromiss, der es allen Bauunternehmen ermöglicht, gleichberechtigt an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Es ist nun von größter Bedeutung, die Infrastruktur zügig zu modernisieren und dabei sämtliche Kapazitäten der heimischen Bauwirtschaft auszuschöpfen. Die finanziellen Mittel sollten so eingesetzt werden, dass sie unserer Volkswirtschaft einen spürbaren Schub geben. Der Steuerzahler hat ein Recht darauf, für seine Investitionen das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten; durch die Beauftragung vor allem lokaler Unternehmen wird zudem die Konjunktur nachhaltig gestärkt.
Laut dem Gesetzentwurf bleibt es weiterhin möglich, Aufträge in Bündeln zu vergeben, wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Für große Projekte ab etwa 14 Millionen Euro wird zusätzlich eine Gesamtvergabe für dringende Infrastrukturvorhaben eingeführt. Dies gibt den öffentlichen Auftraggebern mehr Flexibilität bei wichtigen Sanierungsprojekten im Infrastrukturbereich.
Ein zentraler Aspekt bleibt jedoch auch in Zukunft der Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen bei Aufträgen unterhalb von rund 14 Millionen Euro. Weitere Ausnahmen hätten gravierende Wettbewerbsnachteile für lokale Firmen zur Folge gehabt. Durch die Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe bleibt ein wichtiger Schutzmechanismus für den Mittelstand bestehen.
Der heute verabschiedete Entwurf stellt einen ausgewogenen Ansatz dar: Er sorgt dafür, dass wichtige Infrastrukturprojekte schnell umgesetzt werden können und gleichzeitig die bewährte Struktur unserer mittelständisch geprägten Bauwirtschaft nicht gefährdet wird. Die Bundesregierung hat hiermit einen Ausgleich geschaffen, der allen Unternehmen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis hin zum Großkonzern – faire Chancen bietet.
Entscheidend ist nun auch die Umsetzung: Alle öffentlichen Auftraggeber – seien es Kommunen oder Bundesländer – müssen sicherstellen, dass sie alle verfügbaren Kapazitäten nutzen und insbesondere den heimischen Mittelstand einbeziehen. Rund 99 Prozent aller Baubetriebe beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiter; etwa drei Viertel aller Beschäftigten sind in kleinen und mittleren Bauunternehmen tätig. Diese Arbeitsplätze gilt es jetzt durch gezielte Maßnahmen mit dem Sondervermögen abzusichern. Das verbessert unsere Infrastruktur erheblich und stärkt zugleich unsere lokale Wirtschaftskraft. Um dies zu gewährleisten sollten im parlamentarischen Verfahren klare Richtlinien für den Einsatz des Sondervermögens formuliert werden.“
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