Der aktuelle Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform wird von Dr. Klaus Reinhardt, dem Präsidenten der Bundesärztekammer, als eine Sammlung sinnvoller Maßnahmen betrachtet. Dennoch bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück, die grundlegenden Schwächen des bisherigen Reformgesetzes zu beheben. Dr. Reinhardt äußert sich dazu:
„Es ist richtig, dass den Ländern mehr Freiräume eingeräumt werden. Dabei sollte jedoch nicht in Frage gestellt werden, dass übergeordnete Reformziele und eine einheitliche Planung auf Bundesebene notwendig sind; vielmehr geht es darum, diese Ziele durch eine sachgerechte Umsetzung auf regionaler Ebene besser zu erreichen. Ein angepasster Zeitrahmen sowie die im Bundeshaushalt vorgesehenen zusätzlichen finanziellen Mittel können hierbei vorübergehend hilfreich sein. Auch die jetzt in bestimmten Punkten angestrebten Korrekturen bei den Qualitätskriterien sind begrüßenswert.“
Dennoch ändert dies nichts daran, dass das Fundament der Reform nach wie vor nicht tragfähig ist.
Eines der zentralen Probleme dieser Reform ist die Regelung zur sogenannten Vorhaltevergütung. Der derzeitige Ansatz verfehlt das eigentliche Ziel einer fallzahlunabhängigen Vergütung für notwendige Vorhaltungen und führt stattdessen zu einer Überregulierung sowie neuen Fehlanreizen – auch die geplante Verschiebung um ein Jahr wird daran nichts ändern.
Das zentrale Steuerungsinstrument der Reform – der sogenannte Leistungsgruppen-Grouper – könnte ohne grundlegende Anpassungen gravierende Verwerfungen verursachen. Ein weiteres zentrales Problem stellt das signifikante Wachstum bürokratischer Hürden dar, welches durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht behoben wird. Zudem mangelt es weiterhin an adäquaten Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen dieser Reform auf die ärztliche Weiterbildung; insbesondere sind hier Ausnahmeregelungen für Arbeitnehmerüberlassungen dringend erforderlich.
Daher kann dieser Referentenentwurf lediglich als Ausgangspunkt für einen notwendigen Anpassungsprozess dienen. Es ist positiv zu vermerken, dass die Ministerin plant, Rückmeldungen aus der Praxis ernsthaft zu berücksichtigen und eine Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs ausdrücklich in Aussicht gestellt hat. Die kommenden Monate werden zeigen müssen, ob es gelingt, tatsächlich eine erfolgreiche Reform einzuleiten.“
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