• Aktuelle
  • Haftungsausschluss
Newspatriot
  • Aktuelle
  • Politik
  • Presseschau
  • Soziales
  • Finanzen
  • Wirtschaft
  • Blockchain
    • DeFi
    • Bitcoin
    • Altcoins
    • Ethereum
    • NFT
    • Sicherheit
No Result
View All Result
  • Aktuelle
  • Politik
  • Presseschau
  • Soziales
  • Finanzen
  • Wirtschaft
  • Blockchain
    • DeFi
    • Bitcoin
    • Altcoins
    • Ethereum
    • NFT
    • Sicherheit
No Result
View All Result
Newspatriot
No Result
View All Result

Privates E-Auto: Steuerfreies Aufladen beim Arbeitgeber

by Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
August 5, 2025
in Finanzen
0
Privates E-Auto: Steuerfreies Aufladen beim Arbeitgeber

Bieten Arbeitgebende ihren Beschäftigten die Möglichkeit, ein privates Elektroauto oder Hybridfahrzeug im Betrieb kostenfrei oder verbilligt aufzuladen, ist das Ganze steuerfrei. Jedenfalls wenn der oder die Arbeitgebende diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Aber auch Erstattungen für das Laden an anderer Stelle können für Arbeitnehmende unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) kennt die Details.

Kostenloses Laden auf dem Betriebsgelände

Die Mehrzahl der Autos auf deutschen Straßen haben zwar einen Verbrennungsmotor, doch die Anzahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge steigt kontinuierlich. Laut Deutschlandatlas, einer Informationsplattform mehrerer Bundesministerien, waren zum 1. Januar 2025 rund 1,65 Millionen Elektro-Pkw zugelassen. Damit hat sich deren Anzahl innerhalb von vier Jahren mehr als verfünffacht. Dazu kamen fast doppelt so viele Hybridfahrzeuge.

Laut Kraftfahrt-Bundesamt wurden alleine im Juni 2025 mehr als 47.000 E-Autos und fast 26.000 Plug-in-Hybrid-Autos neu zugelassen. Wer solche Fahrzeuge besitzt, muss diese regelmäßig aufladen. Nicht wenige Unternehmen verfügen über Ladesäulen auf dem Betriebsgelände, die Mitarbeitende kostenfrei oder zumindest vergünstigt nutzen dürfen. Dieser Benefit ist sowohl für Dienstfahrzeuge als auch für private Elektro- und Hybridfahrzeuge steuerfrei. Das gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2030 und für das Aufladen an ortsfesten betrieblichen Einrichtungen der oder des Arbeitgebenden sowie von verbundenen Unternehmen.

Kostenloses Laden außerhalb des Betriebsgeländes

Aber auch für bestimmte Vorrichtungen außerhalb des Betriebsgeländes kann eine Steuerbefreiung beim Aufladen privater Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten. Nämlich dann, wenn Arbeitnehmende auf dem Betriebsgrundstück Ladevorrichtungen externer Anbieter nutzen dürfen und die Arbeitgebenden die Kosten für den Ladestrom unmittelbar übernehmen. Oder wenn Arbeitgebende ein Grundstück oder eine Immobilie gemietet haben, wo Ladevorrichtungen vorhanden sind, die die Beschäftigten nutzen dürfen und die Arbeitgebenden die Kosten dafür unmittelbar tragen. Für den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin gilt dies allerdings als unentgeltliche Wertabgabe und unterliegt für sie somit der Umsatzsteuerpflicht.

Wichtig: Erhalten Arbeitnehmende von ihrem Unternehmen finanzielle Zuwendungen für das Aufladen eines privaten E-Autos oder Hybridfahrzeugs zu Hause, gilt dies als steuerpflichtiger Arbeitslohn und muss dementsprechend versteuert werden.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Tags: ArbeitAutoAuto / VerkehrElektromobilitätFinanzenRatgeberSteuern
Previous Post

Bilger hält Söders Vorschlag zum Bürgergeld für "überlegenswert"

Next Post

Baugewerbe verlangt Verbesserungen am Entwurf des Tariftreuegesetzes

Next Post

Baugewerbe verlangt Verbesserungen am Entwurf des Tariftreuegesetzes

Welt News

Dr. Sonja Rauner übernimmt die Position als CIO und COO der Helaba

10 Thesen zur Frühstart-Rente: Ein Leitfaden für die optimale Altersvorsorge

HEIDELBERG blickt optimistisch auf das neue Geschäftsjahr – Bestätigung der Prognose für 2025/26

FNZ-Direktoren unter Druck: Versuche, Mitarbeiteraktionäre inmitten einer 4,6 Milliarden US-Dollar Sammelklage zum Schweigen zu bringen

BISON erweitert erneut Portfolio auf mehr als 30 Kryptowährungen

Wie Städte durch Wasserwiederverwendung ihre Klimaanpassungsfähigkeit stärken

Kryptonews Aktuell

Toncoin legt um 8% zu, da STON.fi 9,5 Mio. $ für den Ausbau von DeFi auf TON sichert

Rekt Capital: Bitcoin steht kurz vor entscheidendem Ausbruch

Conflux (CFX) steigt um 42%, da ein neuer Yuan-gestützter Stablecoin angekündigt wird

Charles Hoskinson konkretisiert Midnight Glacier Drop: Zeitplan, Token-Verteilung, Marktziele

Philippinen beglaubigen trotz kürzlichem Ausfall Regierungsdokumente auf der Polygon-Blockchain

VeChains Logistik-Anwendungen sind wissenschaftlich anerkannt

Kategorie

  • Blockchain
    • Altcoins
    • Bitcoin
    • DeFi
    • Ethereum
    • NFT
    • Sicherheit
  • Finanzen
  • Politik
  • Presseschau
  • Soziales
  • Wirtschaft

Über uns

Fokus auf Nachrichten zu verschiedenen politischen, wirtschaftlichen, Blockchain- und anderen verschiedenen Themen, um eine Enzyklopädie für die Öffentlichkeit zu sein

  • Aktuelle
  • Haftungsausschluss

© 2025 JNews - Premium WordPress news & magazine theme by Jegtheme.

No Result
View All Result
  • Aktuelle
  • Haftungsausschluss

© 2025 JNews - Premium WordPress news & magazine theme by Jegtheme.