- Die Frist für den Betrieb der LNG-Anlage auf Rügen ohne Landstromversorgung ist am 31. Juli 2025 abgelaufen
- Bisher wurden von der Genehmigungsbehörde keine relevanten Messdaten zu Luftverschmutzung und Lärm im Zusammenhang mit dem Betrieb ohne Landstrom bereitgestellt
- Die DUH fordert die sofortige Veröffentlichung dieser Daten, andernfalls soll der Betrieb eingestellt werden
Die Frist für den Weiterbetrieb des LNG-Terminals auf Rügen ohne Anschluss an das Landstromnetz ist in der vergangenen Woche abgelaufen. Ursprünglich war es dem Betreiber Deutsche Regas gestattet worden, ab 2025 nur mit einer Landstromversorgung zu arbeiten. Um jedoch nach dem 31. Juli 2025 weiterhin ohne diese Versorgung operieren zu können, musste das Unternehmen entscheidende Messdaten sowie Nachweise über Emissionen von Luftschadstoffen und Lärm vorlegen. Trotz mehrmaliger Anfragen seitens der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gab die zuständige Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), bisher keine Auskunft darüber, ob diese Informationen tatsächlich eingereicht wurden oder nicht. Die DUH hat den Umweltminister Till Backhaus aufgefordert, entweder die erforderlichen Nachweise umgehend öffentlich zugänglich zu machen oder – falls sie nicht vorhanden sind – einen Stopp des Betriebs anzuordnen, bis alle potenziellen Auswirkungen auf Mensch und Natur umfassend geprüft werden können.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Trotz wiederholter Beschwerden über Lärmbelästigung durch Anwohner bleibt sowohl die Betreiberfirma als auch die Behörde stumm. Es herrscht völlige Unklarheit darüber, ob die geforderten Informationen bei der Behörde vorliegen oder nicht. Warum ignoriert man unsere zahlreichen Anfragen? Eine Bewertung möglicher Umweltauswirkungen ist unter diesen Bedingungen unmöglich. So mit den betroffenen Bürgern umzugehen ist untragbar. Wir fordern eine sofortige Offenlegung aller relevanten Messdaten durch sowohl Betreiber als auch Behörde! Das LNG-Terminal darf nur dann weiterbetrieben werden, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen und sichergestellt ist, dass weder Umwelt noch Menschen gefährdet sind.“
Zusammenfassung:
Ohne eine Verbindung zum Stromnetz muss das schwimmende LNG-Terminal seine Motoren an Bord betreiben lassen – dabei kommen Diesel- oder Gasmotoren zum Einsatz. Welche Belastungen durch Luftschadstoffe und Lärm dadurch entstehen könnten, müssen im Rahmen einer weiteren Genehmigung untersucht werden. Daher war Deutsche Regas verpflichtet worden sicherzustellen , dass entsprechende Nachweise bis spätestens Ende März 2025 beim StALU eingereicht werden müssen . Seit April 2025 hat die DUH mehrfach beim StALU angefragt , ob diese Nachweise bereits zur Verfügung stehen . Bislang wurde jedoch kein relevantes Material bereitgestellt , noch wurde bestätigt , ob solche Unterlagen überhaupt existieren.
Die Genehmigung für den Betrieb des LNG-Terminals in Mukran wurde im April 2024 lediglich unter dem Vorbehalt erteilt , dass ab dem Jahr 2025 eine Stromversorgung vom Festland mittels Kraft-Wärme-Kopplungsanlage gewährleistet wird . Allerdings scheint es so , als würde Deutsche Regas seit Sommer 2024 diesem Plan nicht mehr nachgehen . Ob ein Betrieb ohne landseitige Stromversorgung negative Folgen für Mensch und Natur haben könnte , wurde laut Wissenstand der DUH in den entsprechenden Genehmigungsunterlagen bislang nicht untersucht.
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