Aktuellen Schätzungen zufolge wird die Bundesregierung im Mai 2025 rund eine Milliarde Euro weniger für die Corona-Hilfen ausgeben als ursprünglich geplant.
Diese Information stammt aus einer Anfrage der Redaktion rbb24 Recherche an die Wirtschafts- und Finanzministerien der einzelnen Bundesländer. Derzeit müssen viele Empfänger von Corona-Hilfen Rückzahlungen leisten, wenn sich herausstellt, dass ihre Ansprüche unrechtmäßig waren oder der tatsächliche Umsatzverlust geringer war als zunächst angenommen. Insgesamt betrifft dies etwa 1,9 Milliarden Euro auf bundesweiter Ebene. Gleichzeitig haben andere Unternehmen Anspruch auf Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 913 Millionen Euro, da sie weniger Hilfen beantragt hatten, als ihnen zustehen würde.
Bis Ende September 2024 mussten alle Schlussabrechnungen für die sogenannten November- und Dezemberhilfen sowie für Überbrückungshilfen und das Jahr 2020 bis 2022 bei den zuständigen Bewilligungsbehörden eingereicht werden. Mitte Mai 2025 lagen bereits über 1,4 Millionen Abrechnungen vor.
Insgesamt wurden mehr als 68 Milliarden Euro an berechtigte Empfänger in Deutschland ausgezahlt. Diese finanziellen Mittel sollten dazu dienen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und des Lockdowns abzufedern.
Die höchsten durchschnittlichen Förderbeträge erhielten Unternehmen in Berlin mit einem Betrag von durchschnittlich 155.100 Euro. In Brandenburg lag dieser Durchschnitt bei etwa 28.000 Euro. In den übrigen Bundesländern variierte der durchschnittliche Betrag pro Unternehmen zwischen rund 21.800 Euro (Sachsen-Anhalt) und etwa 86.000 Euro (Bayern).
Der höchste Einzelbetrag, der an ein Berliner Unternehmen im Rahmen aller Hilfspakete ausgezahlt wurde, betrug beeindruckende 90,5 Millionen Euro; während kein Brandenburger Betrieb mehr als15 Millionen erhielt.
Laut Jens Holtkamp von der Investitionsbank Berlin (IBB), verantwortlich für die Auszahlung dieser Hilfsgelder, orientierten sich die bewilligten Summen nach den „geltend gemachten und geprüften Bedarfen“. Die Firmen hätten einen Großteil ihrer Fixkosten erstattet bekommen aufgrund prognostizierter Umsatzeinbußen: „Sollte sich jedoch bei Abschlussabrechnung zeigen lassen müssen diese Mittel zurückgefordert werden“, so Holtkamp weiter.
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