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Strafgerichte verzeichnen 632.100 Verurteilungen im Jahr 2024

by Statistisches Bundesamt
Dezember 15, 2025
in 40
0
  • 4 % weniger rechtskräftige Verurteilungen im Vergleich zum Vorjahr
  • Geldstrafe bleibt die häufigste Form der Sanktion
  • Rückgang der Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz aufgrund neuer Cannabis-Regelungen

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland etwa 632.100 Personen von den Gerichten wegen Gesetzesverstößen verurteilt. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist dies ein Rückgang um rund 24.800 oder 4 % im Vergleich zum Vorjahr.

Geldstrafe weiterhin die gängigste Sanktionsform

Mit etwa 506.500 Fällen, was rund 80 % aller Urteile ausmacht, war die Geldstrafe auch im Jahr 2024 die am häufigsten verhängte Strafe nach allgemeinem Strafrecht. Freiheitsstrafen oder Strafarrest wurden bei etwa 85.700 Personen, also bei rund 14 % aller Verurteilungen, ausgesprochen. Bei den verbleibenden circa 39.900 Urteilen (6 %) kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung, wobei zwei Drittel dieser Fälle auf Erziehungsmaßnahmen wie Verwarnungen und Auflagen entfielen und das restliche Drittel sich gleichmäßig auf Erziehungsmaßregeln und Jugendstrafen verteilte.

Eindeutiger Rückgang bei Betäubungsmittelverstößen als Sonderphänomen

Verurteilungen können grundsätzlich entweder gemäß dem Strafgesetzbuch als Hauptstrafrecht oder durch spezifische Vorschriften in anderen Gesetzen erfolgen.

Anhand von ungefähr 481.700 Urteilen ahndeten die Gerichte im Jahr 2024 rund drei Viertel (76 %) aller Verurteilungen aufgrund von Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (StGB). Dies entspricht einem Rückgang um etwa 8.900 Fälle beziehungsweise um circa 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Von diesen StGB-Verurteilungen waren ungefähr ein Fünftel Verkehrsdelikte; der Rest verteilt sich auf verschiedene andere Delikte wie Eigentums- und Vermögenskriminalität sowie Straftaten gegen Personen.

Cirka 150.400 Urteile in diesem Jahr resultierten aus Verletzungen anderer Bundes- und Landesgesetze – dies sind knapp unter zehn Prozent weniger als im vorherigen Jahr mit einem Minus von etwa15 .900 Fällen . Hierbei entfallen ungefähr55 .200 auf das Straßenverkehrsgesetz sowie rund36 .400 auf das Betäubungsmittelgesetz.

Trotz eines leichten Anstiegs der Verurteilungen gemäß Straßenverkehrsgesetz (+0,4 %) gab es einen signifikanten Rückgang bei den Urteilen wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz: Diese sanken um ca21 .200 Fälle oder37 %. Die rückläufige Tendenz dieser Art von Verurteilung war bereits in den vergangenen Jahren zu beobachten; jedoch ist der markante Rückgang zwischen2023und2024auf eine gesetzliche Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit April2024zurückzuführen.DasBerichtsjahr2025wird zudem ermöglichen,dass neben dem bestehendenBetäubungsmittelgesetzauchUrteilegemäßdemneuenMedizinal-Cannabis-undKonsumcannabis-Gesetz ausgewertet werden können.

Methode Hinweise:

Diese Daten stammen aus der gerichtlichen Statistik zur Strafverfolgung,sie gibt Aufschluss darüber,wieviele Gesetzesverstöße durch deutsche Strafgerichte geahndet wurden.Ein detaillierterer Überblick findet sich im Statistischen Bericht zur Strafverfolgung fürdasJahr2024.

Nicht erfasst werden hierbei Zahlen zu begangenen Straftaten,zum Anzeigeaufkommen,zum Opferstatus sowie zu Täter-Opfer-Beziehungen.Diese Informationen sind BestandteilderPolizeilichenKriminalstatistikdesBundeskriminalamtes.

Zudem bietetder am5.November2012vonderBMIundBMJV veröffentlichte3.Periodische SicherheitsberichtderBundesregierungeineEinordnungdergerichtlichenStatistikimKontextandererPolizei-undJustizstatistiken an。

Weitere Informationen:

Für weiterführende Ergebnisse zur gerichtlichen Statistik stehen IhnendieDatenbankGENESIS-Online(Tabellen24311) sowiedasStatistischeBericht“Strafverfolgung“aufderThemenseite“JustizundRechtspflege“inInternetangebotdesStatistischenBundesamteszurVerfügung。

Diese Pressemitteilung wird gegebenenfalls ergänzt mit weiteren InformationenundLinkszu diesemThema veröffentlichtunterwww.destatis.de/pressemitteilungen。

+++ DatenundFaktenfürdenAlltag:FolgenSieunseremneuenWhatsApp-Kanal.+ ++

Für weitere Auskünfte:
Rechtspflegestatistik
Telefon: +49611754114
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon:+49611753444

Tags: BehördenStatistikWirtschaft
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