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Rechtskräftiges Dieselgate-Urteil naht: Deutsche Umwelthilfe stärkt Gesundheitsschutz durch Musterverfahren

by Deutsche Umwelthilfe e.V.
Dezember 2, 2025
in 40
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++ Korrigierte Version der Meldung vom 02.12.2025, 10:35 Uhr. In der zuvor veröffentlichten Pressemitteilung wurden die Gründe für die Ablehnung der Revision nicht korrekt wiedergegeben. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese überarbeitete Fassung. Wir bitten um Entschuldigung für eventuelle Unannehmlichkeiten. ++

  • Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die schriftliche Urteilsbegründung zu seinem Urteil vom 25. September 2025 vorgelegt.
  • Das Gericht wies die Berufungen des Kraftfahrt-Bundesamts und Volkswagen zurück und lehnte eine Revision im Verfahren gegen illegale Abschalteinrichtungen nach Software-Updates ab.
  • Acht Jahre nach Einreichung der Klage erzielt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen bedeutenden Erfolg zum Schutz der Gesundheit in Deutschland.
  • Nach Rechtskraft des Urteils muss das Kraftfahrt-Bundesamt VW zur Entfernung illegaler Abschalteinrichtungen oder zur Stilllegung verpflichten.
  • Die DUH fordert Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf, alle rund 7,8 Millionen betroffenen Diesel-Pkw mit Abgasnorm Euro 5 sowie Euro 6a bis 6c auf Kosten der Hersteller wirksam nachzurüsten oder stillzulegen.

Im Musterverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig liegt nun die ausführliche Begründung des Urteils vor: Die weiterhin vorhandenen temperatur- und höhenabhängigen Abschalteinrichtungen im VW Golf Plus TDI (EA189 EU5) sowie seinen fünf Varianten sind rechtswidrig – trotz bereits erfolgtem Software-Update. Zudem wurde aufgrund vorheriger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs eine Revision nicht zugelassen. Die DUH rechnet damit, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Volkswagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen werden; wird diese jedoch abgelehnt, erlangt das OVG-Urteil Rechtskraft und zwingt das KBA dazu, entsprechende Maßnahmen bei allen etwa 7,8 Millionen betroffenen Diesel-Fahrzeugen umzusetzen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH erklärt: „Dieses Urteil ist von großer Tragweite für rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 5 sowie Euro 6a bis 6c, welche illegale Abschalteinrichtungen verwenden. Wir appellieren an Verkehrsminister Patrick Schnieder: Anders als seine Vorgänger darf er nicht weiter zögern – es geht um den Schutz unserer Bevölkerung! Alle Fahrzeuge mit verbotenen Abschaltvorrichtungen müssen unverzüglich zurückgerufen werden; sie sind entweder mit effektiver Abgasreinigungstechnik auszurüsten oder stillzulegen – selbstverständlich auf Kosten der Hersteller.“ Er fügt hinzu: „Die jährlich mehr als 23 000 vermeidbaren Todesfälle durch giftige Stickstoffdioxid-Emissionen allein in Deutschland dürfen nicht länger ignoriert werden.“

Das Urteil aus Schleswig stellt einen doppelten juristischen Erfolg dar und besitzt historische Bedeutung im Umweltrecht: Zum ersten Mal konnte sich eine Umweltorganisation gegen den massiven Widerstand sowohl einer zuständigen Bundesbehörde als auch eines führenden deutschen Automobilherstellers durchsetzen – wodurch festgestellt wurde, dass deren langjährige Praxis gleich zweifach rechtswidrig war.

Remo Klinger, Rechtsanwalt und Vertreter der DUH in diesem Verfahren kommentiert: „Dieses Urteil setzt einen Präzedenzfall! Sollte das Bundesverwaltungsgericht erwartungsgemäß Beschwerden von KBA und Volkswagen ablehnen, werden sämtliche noch offenen Verfahren darauf basierend entschieden sein. Damit ist endgültig geklärt: Millionen Dieselfahrzeuge verkehren illegal auf unseren Straßen – nun ist das Kraftfahrt-Bundesamt gerichtlich verpflichtet einzuschreiten.“

Axel Friedrich, international anerkannter Verkehrsexperte ergänzt: „Volkswagen hat bewusst illegale Abschalteinrichtungen eingebaut – einzig um Profit zu steigern zulasten von Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Das OVG Schleswig bestätigt diesen technischen Betrug als unzulässig; genau wie wir dies seit über einem Jahrzehnt kritisieren.“

Hintergrund:

Sowohl im Jahr 2016 genehmigte das dem Bundesverkehrsministerium unterstehende Kraftfahrt-Bundesamt erneut VW-Dieselmodelle mit verbotenen Abschalteinrichtungen trotz bestehender Mängel nach Softwareupdates weiterhin zulasten legaler Grenzwerte einzuhalten vermochten.
Bis heute stoßen diese Fahrzeuge zusammen mit circa weiteren sieben Millionen Dieselmodellen diverser Hersteller aus den Emissionsklassen Euro 5 bis Euro 6c deutlich mehr schädliche Stickoxide aus als erlaubt.
Die DUH hatte bereits im Jahr 2018 ein Musterverfahren gegen Bundesregierung vertreten durch das KBA eingeleitet.
Nach Bestätigung ihrer Klagebefugnis durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH C‑873/19) folgte ein positives Verwaltungsgerichtsurteil in Schleswig im Jahr 2023.
KBA sowie Volkswagen legten dagegen Berufung ein.
Mit Abschluss des Verfahrens zur Nichtzulassungsbeschwerde voraussichtlich Ende Winter 2026 dürfte dieses letzte Instanzverfahren innerhalb des sogenannten Dieselgate-Musterprozesses abgeschlossen sein.
Wird dort ebenfalls keine Zulassung erteilt erfolgt endgültige Rechtskraft zugunsten eines umfassenden Urteils;
alle anderen anhängigen Fälle richten sich dann daran aus.

Pressekontakt:

Jürgen Resch
Bunderngeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe
Telefon: +49 171 3649170
E-Mail: resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger
Anwalt & Prozessvertreter DUH
Telefon:+49 171 2435458
E-Mail:klinger@geulen.com

Axel Friedrich
Kennzeichnender Verkehrsexperte internationaler Anerkennung
Telefon:+49 157 71592163
E-Mail=axel.friedrich.berlin@gmail.com

Druckerei-Newsroom:
Tel.: +49(0)30–2400867–20
Email:presse@duh.de
Webseite:www.duh.de

Tags: AutoAuto / VerkehrDieselfahrzeugeillegale AbschalteinrichtungKraftfahrt-BundesamtRechtsprechungSoftware-UpdateUmweltVWWirtschaft
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