Mit dem Inkrafttreten des deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetzes wird die Cybersicherheit auf ein neues, verbindliches Niveau gehoben. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz noch Ende dieses Jahres oder spätestens Anfang 2026 wirksam werden. Für Unternehmen und Organisationen bedeutet dies, dass die Vorbereitungszeit nun läuft. Guttmann Communications stellt dazu praxisorientierte und gezielte Strategieempfehlungen in Form neuer Themenpapiere bereit, um Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der strukturierten Umsetzung der NIS2-Anforderungen zu unterstützen.
Sechsfacher Anstieg der betroffenen Unternehmen
Die Einführung von NIS2 führt zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises betroffener Unternehmen – von bisher etwa 4.500 auf rund 29.500 Firmen und Einrichtungen. Im Fokus stehen Betreiber kritischer Infrastrukturen, digitale Dienstleister sowie „wichtige“ und „besonders wichtige“ Organisationen. Ein wesentlicher Bestandteil sind verschärfte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle: Innerhalb eines klar definierten Stufenplans müssen erhebliche Vorfälle künftig gemeldet werden – eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, eine detaillierte Bewertung nach 72 Stunden sowie ein vollständiger Abschlussbericht spätestens nach einem Monat. Diese Anforderungen sind deutlich strenger und umfassender als bisher.
Pflicht zur Registrierung beim BSI
Zudem ist für alle betroffenen Einrichtungen eine verpflichtende Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgesehen, welche als Grundlage für ein einheitliches Aufsichts- und Meldewesen dient. Parallel fordert NIS2 die Implementierung technischer sowie organisatorischer Maßnahmen im Rahmen eines effektiven Risikomanagements – darunter Incident-Response-Strukturen, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen, Zugangskontrollen, Business-Continuity-Prozesse sowie klare Verantwortlichkeiten.
NIS2 etabliert damit verbindliche Vorgaben zur Sicherheit, Reaktionsfähigkeit und Dokumentation von Cybervorfällen. Viele Unternehmen sehen sich erstmals mit umfassenden Nachweispflichten hinsichtlich ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen konfrontiert sowie mit internen Prozessen zur Krisenbewältigung verpflichtet – was aufgrund vergangener Cyberangriffe zeigt: Die Vorbereitung darauf erfordert erheblichen zeitlichen Aufwand.
Zunehmender Handlungsdruck auf KRITIS-Unternehmen
Zur Unterstützung hat Guttmann Communications vier spezialisierte Themenpapiere entwickelt, die insbesondere Unternehmen aus dem Bereich kritische Infrastruktur bei den Herausforderungen durch NIS2 begleiten sollen. Diese Dokumente fassen aktuelle gesetzliche Anforderungen zusammen, erläutern branchenspezifische Risiken ausführlich und bieten praxisnahe Checklisten an – so können Organisationen ihren aktuellen Reifegrad realistisch einschätzen.
Die Papiere enthalten konkrete Vorgaben basierend auf dem aktuellen Rechtsstand sowie Fallbeispiele aus Branchen wie Energieversorgung, Gesundheitswesen, ITK-Sektor (Informations-, Telekommunikationsbranche), Finanzwesen, Logistik-, Wasserwirtschaft bis hin zur öffentlichen Verwaltung; zusätzlich liefern sie strukturierte Checklisten zu Risikomanagementprozessen ebenso wie zu Krisenvorbereitung und Kommunikationsstrategien.
Darüber hinaus ermöglichen sie es den Organisationen frühzeitig Schwachstellen aufzudecken und Prioritäten bei notwendigen Maßnahmen zu setzen – ein entscheidender Vorteil angesichts dessen unmittelbarer Wirksamkeit ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Die Zeit drängt: Viele Betriebe benötigen jetzt Klarheit über interne Strukturen ebenso wie Zuständigkeiten oder Kommunikationswege.
Interessenten können die kostenfreien Themenpapier-Dokumente unter www.guttmann-communications.de/themenpapiere herunterladen.
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