Im April 2025 lag die Schwelle für Niedriglöhne bei 14,32 Euro pro Stunde.
Der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn war im Gastgewerbe im Branchenvergleich am höchsten.
Besserverdiener verdienten im April 2025 fast dreimal so viel brutto pro Stunde wie Geringverdiener.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gehörten im April 2025 etwa 6,3 Millionen Arbeitsplätze zum Niedriglohnsektor. Der Anteil der niedrig entlohnten Stellen an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland blieb gegenüber dem Vorjahr stabil bei rund 16 %. In den zehn Jahren zuvor war die Quote von 21 % im April 2014 auf zuletzt ebenfalls 16 % gesunken. Besonders stark fiel der Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 aus: In diesem Zeitraum sank der Anteil um drei Prozentpunkte von 19 % auf nunmehr unveränderte16 %. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von damals 9,82 Euro auf aktuell 12,00 Euro.
Zum Niedriglohnsektor zählen alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse ohne Auszubildende, deren Bruttostundenvergütung weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes ohne Sonderzahlungen beträgt. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April dieses Jahres bei genau 14,32 Euro – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr (13,79 Euro).
Halbierung der Jobs mit Niedriglohn vor allem in Gastgewerbe
Im Gastgewerbe befand sich mehr als jeder zweite Arbeitsplatz (51 %) unterhalb dieser Schwelle und somit im Bereich niedriger Entlohnung. Auch in anderen Branchen waren überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer betroffen: So etwa in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft mit einem Anteil von rund 45 %, sowie Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbranche mit circa 36 %. Dagegen lagen die niedrig entlohnten Jobs nur selten in Bereichen wie öffentliche Verwaltung (2 %), Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie Umweltschutz (6 %), Bildungseinrichtungen (6 %) oder Finanz- und Versicherungswesen (ebenfalls jeweils ca. 6 %).
Lohnunterschiede zwischen unteren und oberen Einkommensgruppen bleiben stabil
Die Differenz zwischen den Verdiensten geringfügig bezahlter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Besserverdienenden – auch Lohnspreizung genannt – hat sich zwischen April 2024 und April 2025 kaum verändert.
Zur Messung dieser Ungleichheit wird das Verhältnis des Bruttostundenlohns am oberen Ende der Skala zum unteren Ende herangezogen: Konkret vergleicht man das Einkommen des neunten Dezils (ab welchem eine Person zu den Top-Verdienern zählt; für das Jahr 2025 sind dies Stundenlöhne ab etwa 39,65 Euro) mit dem ersten Dezil für Geringverdienende (bis zu einem Stundenlohn von ca. 13,46 Euro). Im Ergebnis erzielten Besserverdienende damit knapp das Dreifache (+2,95-fach) an Bruttolohn pro Stunde verglichen mit Geringverdienenden.
Zudem stiegen zwischenzeitlich sowohl die Löhne am unteren Ende (+3,5 %) als auch der Medianwert aller Verdienste (+3,9 %) stärker an als jene am oberen Rand (+1,5 %). Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn wurde innerhalb dieses Zeitraums um +3,3 % erhöht.
Anmerkungen zur Methodik:
Die dargestellten Zahlen basieren auf einer umfangreichen Verdiensterhebung aus dem Monat April 2025. Dabei wurden mithilfe einer geschichteten Stichprobe Daten aus rund 58 000 Betrieben gesammelt – insbesondere Informationen zu Gehältern sowie Arbeitszeiten abhängig Beschäftigter wurden erfasst. Die Ergebnisse werden regelmäßig mit denen vergleichbarer Erhebungen aus vorherigen Jahren abgeglichen; hier speziell zum Vergleich dienten Daten vom April 2024.
Niedriglöhner sind dabei definiert als alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten ohne Auszubildende deren Brutto-Stundenentgelt unter zwei Dritteln des Medianwerts liegt – dieser betrug zuletzt genau 21,48 Euro je Stunde nach Bereinigung um Sonderzahlungen; ein Jahr zuvor waren es noch knapp 20,68 Euro gewesen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Analysen zu Beschäftigungen unterhalb der festgelegten Niedriglohngrenze finden Sie online auf der Themenseite „Mindestlohn“ beim Statistischen Bundesamt inklusive Tabellen zur Lohnspreizung nach Branchen gegliedert.
Diese Pressemitteilung steht ergänzt durch zusätzliche Details jederzeit abrufbar bereit unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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