Jugendämter registrieren für 2024 etwa 72.800 Fälle von Kindeswohlgefährdung
Behörden überprüften zuvor knapp 239.400 Verdachtsmeldungen
Vernachlässigung und psychische Misshandlung besonders häufig dokumentiert
In Deutschland wurde im Jahr 2024 erneut ein Rekordwert bei der Anzahl der Kindeswohlgefährdungen erreicht – zum dritten Mal in Folge stiegen die Zahlen an. Die Jugendämter erfassten rund 72.800 Kinder und Jugendliche, die Opfer von Vernachlässigung oder psychischer, körperlicher sowie sexueller Gewalt wurden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entspricht dies einem Anstieg um fast ein Drittel (+31 %) innerhalb von fünf Jahren, was einer Zunahme von etwa 17.300 Fällen gegenüber dem Jahr 2019 entspricht – also vor Beginn der Corona-Pandemie, als noch circa 55.500 Gefährdungsfälle gemeldet wurden.
Anstieg gegenüber dem Vorjahr um geschätzte acht Prozent
Auch im Vergleich zu den Zahlen aus dem Vorjahr ist eine deutliche Steigerung zu verzeichnen: Im Jahr 2023 meldeten die Behörden rund 63.700 Fälle von Kindeswohlgefährdung; aufgrund fehlender Daten einiger Jugendämter wurde damals eine Schätzung mit etwa 67.300 Fällen vorgenommen. Gegenüber dieser Schätzung erhöhte sich die Zahl im Jahr darauf um rund acht Prozent beziehungsweise knapp 5.500 Fälle – bezogen auf die tatsächlich gemeldeten Zahlen sogar um vierzehn Prozent (+9.100).
Betroffene Kinder durchschnittlich nur etwas über acht Jahre alt
Etwa jedes zweite betroffene Kind (52 %) war jünger als neun Jahre, während circa ein Drittel (33 %) sogar unter sechs Jahren alt war; das Durchschnittsalter lag bei lediglich etwa acht Jahren und drei Monaten.
Die Mehrheit der betroffenen Minderjährigen lebte entweder gemeinsam mit beiden Elternteilen (38 %) oder bei einem alleinerziehenden Elternteil (37 %). Weitere zwölf Prozent wohnten in Familien mit einem Elternteil in neuer Partnerschaft oder befanden sich in Heimen bzw. lebten bei Verwandten oder anderen Betreuungspersonen (10 %). In fast jedem dritten Fall (32 %) hatte mindestens ein Elternteil einen Migrationshintergrund und Deutsch war nicht Familiensprache.
Neben den Diagnosen zur Gefährdung wurde in beeindruckenden neun von zehn Fällen nach Feststellung sofortige Hilfe- oder Schutzmaßnahmen eingeleitet; dabei wandten sich Jugendämter in knapp jedem fünften Fall an das Familiengericht, insbesondere wenn Eltern Hilfsangebote ablehnten oder nicht fähig waren, den Schutz des Kindes sicherzustellen.
Besonders häufig: Vernachlässigung sowie psychische Misshandlungen
Anzeichen für Vernachlässigungen traten am häufigsten auf und wurden bei mehr als der Hälfte aller Betroffenen festgestellt (58 %). Psychische Misshandlungen folgten mit Hinweisen in gut einem Drittel aller Fälle (37 %), körperliche Gewalt zeigte sich bei nahezu jedem vierten Fall (28 %), sexuelle Übergriffe machten sechs Prozent aus.
Buben waren etwas häufiger Opfer von Vernachlässigung und körperlicher Gewalt – jeweils über fünfzig Prozent –, während Mädchen vor allem durch psychische Misshandlungen leicht häufiger betroffen waren und deutlich öfter sexuelle Gewalt erfuhren: Hier lag ihr Anteil bei zwei Dritteln aller bekannten Fälle.
Zumeist ging die Gefährdung direkt vom eigenen Elternteil aus – allein verantwortlich dafür waren sie laut Statistik zu drei Vierteln aller Situationen; weitere Ursachen lagen beim Stiefelternteil beziehungsweise neuen Partnern eines Erziehungsberechtigten (~4%) sowie sonstigen Personen wie Verwandten, Pflegepersonen oder pädagogischen Fachkräften (~6%). In einigen Fällen konnte keine eindeutige Hauptverantwortlichkeit festgestellt werden (~8%), ebenso oft blieb unklar, wer genau Auslöser der Gefahr war (~8%).
Noch nie dagewesene Prüfzahlen: Rund239400 Verdachtsfälle untersucht
Diesen Rekordzahlen gingen umfangreiche Untersuchungen voraus: Die Jugendämter prüften im Laufe des Jahres insgesamt ca .239 .400 Meldungen , was einer Steigerung um beachtliche38% innerhalbvonfünfJahrenentspricht–und somit noch stärker zunahmalsdie tatsächlichenGefahrenermittlungen.Dabeiwurdeninweitüber78 .000FällenkeineKindeswohlgefährdu ngenfestgestellt,jedochbedarffürHilfeerkannte n.
Einen GroßteilderHinweisegabenPolizeiundJustizweiter(31%),gefolgtvonMeldunge nausderBevölkerung–Verwandte,BekannteoderanonymeInformanten(21%).DarauffolgenKinder-,Jugend-oderErziehungshilfenmit13%undSchulenmit12%.LediglichetwaeinZehntelderHinweisestammtevonausdenFamilienselbst,davon2%durchbetroffeneminderjährigeund7%durchElternteile.
Erläuternde Hinweise zur Methodik: Strong > P >
EineKindeswohlgefährungliegtvor,wenndaskörperliche,seelischeodergeistigeWohldesKindesschwerwiegendbedrohtistoderschonbeeinträchtigtwurde.Jugendä mtersindbeiVerdachtsfällenverpflichtet,durcheineGefahrenseinschätzungdasRisikoabschätzenundzurAbwendunggeeigneteMaßnahmenzuergreifen (§8aSGBVIII).DabeiumfasstdiesichtnichtnurPersonen,miedirektGefahrfürdasKindausgehen,sondernauchSorgeberechtigte,diedieGefahrenichtabgewendethaben.DieAngabenberuhenaufsubjektivenEinschätzungenderFachkräftezumZeitpunktdesEndederPrüfung.WeitereInformationenzuDefinitionen,inhaltenundQualitätfindenSieimaktuellenQualitätsbericht.
Weiterführende Informationen: Strong > P >
AusführlichereStatistikdatenzumSchutzauftragbeiKindeswohlgefährung,sowieBundeslandbezogeneDetailsfindensichinderDatenbankGENESIS-Online(Tabelle22518)undsowieunterdemThema“KinderschutzundKindeswohl“aufderInternetseited esStatistischenBundesamtes.ZudembietetdeneueStatistischeBericht“DatenzurSchutzauftragbei Kind es wohl gef är dung“vertiefendeEinblicke.
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