- Neue europäische Genehmigung für Krypto-Verwahrung ergänzt deutsche Lizenz im qualifizierten Krypto-Geschäft
- HAL stärkt seine Rolle als regulierter Anbieter digitaler Vermögenswerte in der EU
Hauck Aufhäuser Lampe (HAL) erweitert seine Aktivitäten im Bereich digitaler Vermögenswerte: Die Tochtergesellschaft Hauck Aufhäuser Digital Custody (HADC) hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Genehmigung gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) erhalten. Dies ermöglicht es HADC, weiterhin Kryptowerte-Dienstleistungen für institutionelle Kunden unter dem neuen europäischen Regulierungsrahmen anzubieten. Der Genehmigungsprozess umfasste eine gründliche Überprüfung.
Die Lizenz, die ab Ende November 2025 gültig ist, erlaubt die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten sowie das Anbieten von Transferdiensten, also das Durchführen von Transaktionen im Auftrag der Kunden. Dank des europäischen Passporting-Systems kann HADC diese Dienstleistungen künftig auch in anderen Mitgliedstaaten der EU anbieten.
Für die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank stellt die MiCAR-Zulassung einen bedeutenden Fortschritt dar. HADC gehörte zu den ersten Unternehmen mit einer deutschen Erlaubnis zur Durchführung des Kryptoverwahrgeschäfts und hat sich als spezialisierter Dienstleister für Finanzinstitute etabliert. Der Fokus auf institutionelle Klienten bleibt auch mit dieser MiCAR-Lizenz bestehen und wird zukünftig unter dem Dach der niederländischen ABN AMRO weiter ausgebaut.
Yorick Naeff, Leiter Innovation bei ABN AMRO: „Die europaweite MiCAR-Lizenz zur Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, die Hauck Aufhäuser Digital Custody als neuestes Mitglied unserer ABN AMRO-Familie erhalten hat, bildet eine solide Grundlage zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte für unsere Kunden. Sie unterstützt direkt unsere Strategie, allen unseren Klienten einen erstklassigen Service zu bieten und steht im Zentrum unserer Wachstumsziele in ganz Europa.“
Heinz-Dieter Kindlein, Geschäftsführer bei Hauck Aufhäuser Digital Custody: „MiCAR stellt eine neue regulatorische Maßnahme dar, die entscheidend für den europäischen Markt digitaler Werte ist. Daher war der konstruktive Dialog mit BaFin während des gesamten Zulassungsprozesses besonders wertvoll.“
Dr. Miguel Vaz, Geschäftsführer bei Hauck Aufhäuser Digital Custody:„Mit dieser Lizenzerteilung schaffen wir nun alle erforderlichen regulatorischen Rahmenbedingungen zur systematischen Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells. Wir werden diesen Weg konsequent gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern fortsetzen.“
Die MiCAR-Verordnung (EU) 2023/1114 tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Dienstleistungen rund um Kryptowerte innerhalb der Europäischen Union.
Pressekontakt:
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Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
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