Im Jahr 2025 betrug der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen in Deutschland 16 % weniger als der ihrer männlichen Kollegen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten Frauen im Schnitt 22,81 Euro brutto pro Stunde, was einem Unterschied von 4,24 Euro gegenüber den Männern mit 27,05 Euro entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr blieb dieser unbereinigte Gender Pay Gap unverändert. Auffällig ist zudem die regionale Differenz: Während in Ostdeutschland der Verdienstunterschied bei lediglich 5 % lag, betrug er in Westdeutschland ganze 17 %.
Deutliche Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft
Die Berechnung des Gender Pay Gaps erfolgt nach den einheitlichen Vorgaben von Eurostat und schließt bestimmte Wirtschaftsbereiche wie Landwirtschaft sowie öffentliche Verwaltung aus. Wenn man jedoch die öffentliche Verwaltung hinzuzählt, zeigt sich für das Jahr 2025 ein unbereinigter Verdienstunterschied von insgesamt 15 %. Dieser niedrigere Wert erklärt sich dadurch, dass im öffentlichen Dienst die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern deutlich geringer ausfällt: Hier liegt sie bei nur etwa 4 %, während sie in der Privatwirtschaft mit rund 17 % mehr als viermal so hoch ist.
Bereinigter Gender Pay Gap bleibt konstant bei sechs Prozent
Etwa sechzig Prozent des gesamten Verdienstunterschieds lassen sich durch Faktoren wie Teilzeitbeschäftigung oder Branchenzugehörigkeit erklären – das entspricht einem Betrag von circa 2,53 Euro pro Stunde. Ein wesentlicher Grund ist dabei die häufigere Teilzeitarbeit von Frauen (19 %, also etwa 0,81 Euro), ebenso wie ihre stärkere Präsenz in Berufen mit generell niedrigerer Bezahlung (18 %, ca. 0,75 Euro). Zudem macht das Anforderungsniveau der Tätigkeiten rund dreizehn Prozent (etwa 0,55 Euro) des Lohngefälles aus.
Dagegen bleiben rund vierzig Prozent des Gehaltsunterschieds unerklärt – dies entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von sechs Prozent beziehungsweise einem Stundenlohnabstand von durchschnittlich 1,71 Euro zugunsten der Männer. Das bedeutet: Selbst wenn Frauen vergleichbare Qualifikationen und Berufserfahrungen vorweisen können wie Männer, verdienen sie weiterhin etwas weniger – konkret sechs Prozent weniger pro Stunde im bundesweiten Durchschnitt (West: sechs Prozent; Ost: neun Prozent). Es wird angenommen, dass diese Differenz noch geringer wäre bei Berücksichtigung weiterer lohnrelevanter Faktoren wie Erwerbsunterbrechungen durch Schwangerschaft oder Pflegeaufgaben. Deshalb gilt dieser bereinigte Wert als obere Grenze möglicher Diskriminierung beim Einkommen.
Erläuterung zur Methodik:
Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht einfach die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne ohne Anpassung an unterschiedliche Rahmenbedingungen und spiegelt somit auch strukturelle Ungleichheiten wider. Der bereinigte Wert hingegen berücksichtigt verschiedene Einflussgrößen auf den Verdienst und zeigt differenziert Ursachen für Lohndifferenzen auf. Eine anschauliche Erklärung beider Kennzahlen findet sich zudem in einem Videoangebot auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.
Seit dem Jahr 2022 werden Daten zum Gender Pay Gap jährlich anhand monatlicher Verdiensterhebungen aktualisiert; zuvor basierten Analysen auf einer alle vier Jahre stattfindenden Erhebung sowie Hochrechnungen für Zwischenjahre.
Zahlenbasis:
Die Auswertungen beruhen auf repräsentativen Daten vom Monat April unter Einhaltung europäischer Standards gemäß Definitionen durch Eurostat. Dabei werden alle Wirtschaftsbereiche außer dem Abschnitt „Öffentliche Verwaltung“ berücksichtigt; Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten fließen ebenfalls nicht ein – um eine europaweit vergleichbare Datengrundlage zu gewährleisten trotz unterschiedlicher nationaler Erhebungsmethoden innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Nähere Informationen zur Berechnungsmethodik sind unter „Häufig gestellte Fragen“ sowie weiteren Fachartikeln im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
Zusätzliche Hinweise:
Detaillierte Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap deutschlandweit inklusive einzelner Bundesländer finden Interessierte auf speziellen Themenseiten zu diesem Thema beim Statistischen Bundesamt.
Vergleiche innerhalb Europas bietet eine Grafikseite namens „Europa in Zahlen“ sowie Datenbanken von Eurostat.
Darüber hinaus gibt es umfassende Indikatoren zur Gleichstellung zwischen Männern und Frauen inklusive Informationen zum sogenannten „Gender Pension Gap“, also geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Alterseinkünften.
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