Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG), begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines eigenständigen Gebäudemodernisierungsgesetzes und bezeichnet die Trennung von Neubau und Modernisierung im Gebäudeenergiegesetz als fachlich sinnvoll und zukunftsorientiert.
Hinrichs betont, dass eine solche Aufteilung den Weg für innovative Ansätze ebnen würde. So könnten Heizungssysteme, Gebäudehüllen und technische Komponenten optimal aufeinander abgestimmt werden – sowohl bei Bestandsgebäuden als auch beim Neubau. Dies würde Verbrauchern, Handwerkern und der Industrie mehr Flexibilität bieten sowie technologische Offenheit ermöglichen. Da nicht jedes Haus unmittelbar eine neue Heizung benötigt, sondern beispielsweise zunächst Fenster ausgetauscht werden könnten, ist ein differenzierter Ansatz notwendig. Eine gleichwertige Förderung von Heizungstechnik, Gebäudehülle und weiteren technischen Maßnahmen wäre daher wünschenswert.
I. Gesetz zur Gebäudemodernisierung (zuständig: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi)
Ein spezielles Gesetz für energetische Modernisierungen könnte technologieoffene Ersatzmaßnahmen fördern – ähnlich dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg. Dazu zählen unter anderem Wärmerückgewinnungssysteme, Lüftungslösungen sowie Dämm- und Fenstertauschmaßnahmen. Dadurch entstünde eine harmonische Verbindung zwischen Heiztechnik, Gebäudehülle und weiteren technischen Komponenten unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen. Auch CO2-Einsparungen bei kürzlich installierten Gasheizungen wären so noch realisierbar.
Zudem sollten die Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien über eine Positivliste geregelt werden. Wichtig ist außerdem eine klare Definition des Begriffs „Nullemissionsgebäude im Bestand“, um zu verhindern, dass automatisch die strengeren Neubauanforderungen greifen.
II. Energiegesetz für den Neubau (zuständig: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – BMWSB)
Das zukünftige Neubauenergiegesetz könnte ebenfalls technologieoffen gestaltet sein mit Bezug auf den EU-Standard zum Nullemissionshaus im Neubausektor – weiterhin basierend auf dem bekannten Referenzgebäudesystem. Die Nachhaltigkeitsanforderungen sollten dabei je nach Gebäudetyp variieren: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser wäre es sinnvoller auf einfache Bauteiltabellen zurückzugreifen statt komplexer Berechnungsverfahren zur Emissionsermittlung.
Nichtwohngebäude mit einem Bestand von rund zwei Millionen Objekten müssten separat betrachtet werden; hier sind klare Abgrenzungen zwischen Maßnahmen im Neu- sowie Altbau erforderlich sowie differenzierte Kategorien etwa zwischen Bürogebäuden oder Produktionshallen sinnvoll.
Neben diesen strukturellen Anpassungen dient die Neugestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch dazu, die EU-Gebäuderichtlinie EPBD umzusetzen – welche bis Mai 2026 in deutsches Recht übernommen sein muss –, wobei diese bereits explizit zwischen Modernisierung bestehender Bauten und neu errichteten Gebäuden unterscheidet.
Detaillierte Informationen zum Konzept eines neu organisierten Gesetzesrahmens bezüglich Bestandsmodernisierung/Sanierung, Neubauten inklusive Nichtwohngebäuden sowie zur Umsetzung der EPBD finden Sie unter folgendem Link: https://ots.de/Je2OV1
Der BuVEG vertritt Hersteller sämtlicher Produkte rund um energieeffiziente Gebäudehüllen wie Steinelemente, Fenster-, Türen-, Fassadenlösungen sowie Putzsysteme oder Dämmstoffe.
Eine effiziente Hülle ist essenziell sowohl für das Erreichen klimapolitischer Ziele als auch zum Werterhalt von Immobilien; zudem trägt sie maßgeblich zu Wohnkomfort und Gesundheit bei.
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