Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei der Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg, eine Strafanzeige gegen die Geschäftsleitung der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft (MIBRAG) eingereicht. Nach Ansicht der DUH weist der aktuelle Lagebericht des Unternehmens erhebliche Defizite auf. Wesentliche Angaben zu sogenannten nicht-finanziellen Leistungskennzahlen fehlen vollständig. Insbesondere werden Methan-Emissionen aus den Tagebauen nicht erwähnt, die CO2-Emissionen bleiben unquantifiziert und Informationen zu Umwelt- sowie finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Landnutzung und Wasserverbrauch sind gänzlich ausgelassen.
Aufgrund dieser unvollständigen Berichterstattung über die Folgen des Bergbaus lassen sich auch die Angaben zu den finanziellen Risiken kaum nachvollziehen. Dies betrifft insbesondere die gesetzlichen Verpflichtungen zur Rekultivierung des Braunkohlereviers, welche angesichts des Auslaufens des Kohleabbaus relevant sind.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert dazu: „Auch Unternehmen aus dem Kohlesektor müssen geltende Gesetze einhalten und ihre bedeutenden Umweltrisiken transparent offenlegen. Ähnliche Anzeigen gegen Vorstände von LEAG und Wintershall Dea haben bereits Ermittlungen ausgelöst. Das verdeutlicht: Fehlerhafte Berichterstattung ist kein Bagatelldelikt, sondern kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“
Er fügt hinzu: „Die Verantwortlichen in fossilen Industrien sollten dies als Warnsignal verstehen und ihre Kontrollpflichten ernst nehmen. Für eine gerechte Energiewende ist eine ehrliche sowie transparente Unternehmensberichterstattung unerlässlich – sie darf Umweltgefahren und Folgekosten nicht verschleiern.“
„Von MIBRAG erwarten wir daher eine zügige sowie umfassende Offenlegung aller Umweltrisiken ihres Kohlegeschäfts“, so Müller-Kraenner weiter.
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