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Bundesverwaltungsgericht stärkt Immissionsschutzrecht und verhindert geheime Abstimmungen beim LNG-Terminal in Mukran

by Deutsche Umwelthilfe e.V.
Dezember 4, 2025
in 40
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Deutsche Regas gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) abgewiesen. Ziel der Klage war es, ein Änderungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung für den Betrieb des LNG-Terminals vor Rügen auszusetzen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hatte die Deutsche Regas gefordert, das Terminal bis zum Jahr 2043 ohne eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage betreiben zu dürfen und dass Änderungen im Betrieb keiner erneuten Genehmigung bedürfen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert dazu:

„Das Urteil des Gerichts bestätigt unsere Position eindeutig: Wesentliche Veränderungen beim Betrieb des LNG-Terminals Mukran dürfen nicht hinter verschlossenen Türen entschieden werden. Diese Entscheidung stärkt sowohl den Immissionsschutz als auch das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz und Mitwirkung. Besonders in dem sensiblen Gebiet rund um die Insel Rügen müssen sämtliche Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner gründlich geprüft werden – und zwar öffentlich zugänglich.

Die geplanten Betriebsänderungen bei Regas hinsichtlich eines verstärkten Einsatzes von Schiffsmotoren sowie Kesselanlagen erfordern eine sorgfältige Untersuchung ihrer Umwelt- sowie Sicherheitsfolgen. Wir erwarten nun von Deutsche Regas eine konstruktive Begleitung des laufenden Änderungsverfahrens sowie die vollständige Offenlegung aller relevanten Umweltdaten.“

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
Telefon: 0160 90354509
E-Mail: mueller-kraenner@duh.de

DUH-Newsroom:
Telefon: 030 2400867-20
E-Mail: presse@duh.de

Tags: EnergieGasGerichtsurteilLNG-TerminalPolitikRechtsprechungUmweltWirtschaft
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