Am 12. November 2025 fällte das Bundesverwaltungsgericht eine bedeutende Entscheidung: Der Konflikt zwischen AGAPLESION und der Stadt Frankfurt bezüglich kommunaler Zuschüsse für ein städtisches Krankenhaus soll vor einem Verwaltungsgericht verhandelt werden. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) sieht darin ein starkes Signal für mehr Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen im deutschen Krankenhaussektor.
Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, erläutert: „Das Gericht hat keine inhaltliche Bewertung der Zuschussvergabe vorgenommen, doch es öffnet den Weg für eine grundrechtliche Überprüfung der kommunalen Finanzierungspraktiken.“ Er betont die wichtige Rolle freigemeinnütziger Kliniken in der Gesundheitsversorgung und weist darauf hin, dass deren fehlender Zugang zu kommunalen Ausgleichsmitteln innerhalb konkurrierender Strukturen einen strukturellen Wettbewerbsnachteil darstellt – ein Thema, das nun juristisch geklärt werden kann.
Im Rahmen des DEKV-Fachforums „Subsidiarität im Wandel“ am 18. November 2025 wurden zentrale Schwächen des Finanzierungssystems diskutiert. Dort präsentierte Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, ein Gutachten mit dem Ergebnis: Das Subsidiaritätsprinzip ist im Krankenhausrecht nicht gesetzlich verankert. Während kommunale Träger Verluste ausgleichen dürfen, fehlt freigemeinnützigen Einrichtungen jegliche strukturelle Kompensation.
Radbruch hebt hervor: „Die Anerkennung der grundrechtlichen Bedeutung dieser Fragestellung durch das Bundesverwaltungsgericht ist bemerkenswert und stärkt unsere langjährige Kritik.“ Es gehe dabei nicht um einen reinen Rechtsstreit, sondern um die Chance auf mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb.
AGAPLESION als größtes Mitglied des DEKV steht exemplarisch für die Herausforderungen freigemeinnütziger Träger – steigende Anforderungen bei gleichzeitig wachsendem wirtschaftlichem Druck ohne Aussicht auf kommunale Ausgleichszahlungen machen den politischen Diskurs besonders dringlich.
„Wichtig ist nicht nur wer klagt“, so Radbruch weiter, „sondern dass diese strukturelle Ungleichheit politisch anerkannt wird. Nur so lassen sich gemeinsam mit der Politik neue Lösungen entwickeln.“ Der DEKV setzt sich daher konsequent für faire Rahmenbedingungen ein und fordert eine politische sowie finanzielle Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips statt einer bloßen Leitidee.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht steht noch aus; gleichzeitig kündigt der DEKV an, den Prozess konstruktiv zu begleiten und den Dialog mit politischen Akteuren weiter zu intensivieren.
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