Am 10. Dezember 2025 präsentierte die Europäische Kommission ein umfassendes Paket zur Vereinfachung der EU-Umweltgesetzgebung. Dieses sogenannte Umwelt-Omnibus-Paket behandelt wesentliche Themen wie Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Allerdings wurde die Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser (UWWTD) dabei nicht berücksichtigt. Diese Auslassung hängt offenbar mit der zeitgleich veröffentlichten aktualisierten Kostenbewertung für die vierte Reinigungsstufe sowie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zusammen.
Die vorgelegte Studie bestätigt weitgehend die bisherigen Schätzungen der Kommission: Die europaweiten Kosten für EPR sollen trotz neuer Daten und inflationsbereinigter Anpassungen weiterhin zwischen 1,48 und 1,8 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2045 liegen. Allerdings bleiben wichtige Faktoren unberücksichtigt. Industrieverbände sowie mehrere Mitgliedstaaten haben in den letzten Monaten deutlich höhere Kosten ermittelt – allein Deutschland veranschlagt jährliche Ausgaben von etwa 1,6 bis 2,5 Milliarden Euro. Für ganz Europa ergeben sich daraus Gesamtkosten von rund acht bis dreizehn Milliarden Euro jährlich. Zudem äußerten zahlreiche Mitgliedstaaten zuletzt beim EPSCO-Rat am 2. Dezember substanzielle Bedenken gegenüber dem geplanten EPR-Konzept, welche in der Studie jedoch keine Berücksichtigung fanden – was sowohl fachlich als auch politisch schwer nachvollziehbar ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine „Stop-the-Clock“-Regelung für die Umsetzung der UWWTD zu prüfen und gegebenenfalls einzuführen. Eine solche Fristverlängerung würde den Mitgliedstaaten ermöglichen, drohende Vertragsverletzungsverfahren aufgrund unrealistisch kurzer Umsetzungsfristen zu vermeiden und gleichzeitig Raum schaffen für eine unabhängige sowie transparente Neubewertung der tatsächlichen Kosten, technischen Machbarkeit und wissenschaftlichen Grundlagen des Vorhabens. Eine fundierte Überprüfung könnte letztlich zu einer Anpassung der Übergangsfristen oder einer Revision des EPR-Systems im Rahmen des Omnibus führen.
Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V., betont: „Wir befürworten klare Regeln und ambitionierten Umweltschutz – doch diese müssen auf verlässlichen Daten basieren.“ Er warnt davor, dass das Ignorieren zentraler Kostenelemente langfristig Europas Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnte: „Ein ‚Stop-the-Clock‘ ist jetzt dringend erforderlich, um eine sachliche sowie faire Neubewertung sicherzustellen.“
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