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Bis Ende 2024: 28.800 anerkannte Staatenlose weltweit registriert

by Statistisches Bundesamt
Dezember 8, 2025
in 40
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Leichter Rückgang der anerkannten Staatenlosen nach Höchststand im Vorjahr

Deutlicher Zuwachs bei Einbürgerungen von staatenlosen Personen

Ein Viertel der Staatenlosen sind Minderjährige unter 18 Jahren

Ende 2024 waren in Deutschland insgesamt 28.800 Menschen als staatenlos registriert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2025 bekanntgab. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Zahl damit leicht um rund 700 Personen. Nach dem UN-Übereinkommen von 1954 gilt jemand als staatenlos, wenn kein Staat diese Person als Staatsangehörigen anerkennt. Die Feststellung erfolgt meist im Rahmen eines Antrags auf Aufenthaltstitel oder eines Asylverfahrens.

Zwischen den Jahren 2005 und 2013 bewegte sich die Anzahl anerkannter Staatenloser in Deutschland konstant zwischen etwa 13.000 und 14.000 Personen. Mit Beginn verstärkter Fluchtmigration ab dem Jahr 2014 verdoppelte sich diese Zahl bis Ende des Jahres 2023 auf einen Spitzenwert von rund 29.500, bevor sie bis Ende des Jahres darauf leicht zurückging.

Von den zum Jahresende erfassten staatenlosen Menschen lebten etwa 4.900 in Deutschland geboren, während die Mehrheit – nämlich circa 23.900 – ihren Geburtsort im Ausland hatte. Der Anteil gebürtiger Deutscher unter den Staatenlosen stieg somit auf knapp über17 %, nachdem er im Jahr2018 noch bei etwa15 % lag und seitdem kontinuierlich zunahm.

Männliche Personen machten mehr als die Hälfte (57 %) aller anerkannten Staatenlosen aus; Kinder und Jugendliche unter18 Jahren stellten ein Viertel dieser Gruppe dar.

Anstieg bei Einbürgerungen beendet häufig Staatenlosigkeit

Die Möglichkeit zur Beendigung der Staatenlosigkeit durch Einbürgerung hat dazu beigetragen, dass die Gesamtzahl nicht weiter angestiegen ist: Zwischen2020 und2024 erhöhte sich die Anzahl eingebürgerter staatenloser Menschen von800 auf4100 jährlich deutlich.

Syrien ist Herkunftsland fast der Hälfte aller anerkannten Staatenlosen

Einer näheren Betrachtung zufolge stammen nahezu47 % aller registrierten Staatenslosen Ende2024 aus Syrien – das entspricht rund13 600 Personen.
Weitere bedeutende Herkunftsländer sind neben Deutschland mit17 % auch Libanon (7 %) sowie Israel (4 %).

Zahl ungeklärter Staatsangehörigkeiten sinkt leicht auf knapp93 000

Neben klar festgestellten Fällen gibt es auch viele Menschen mit ungeklärtem Staatsangehörigkeitsstatus: Ende2024 waren dies laut Ausländerzentralregister ungefähr92 900 Personen – ein leichter Rückgang gegenüber94 200 im Vorjahr.
Diese Zahl geht damit bereits das zweite Jahr infolge zurück, nachdem sie zuvor seit2013 stetig angestiegen war.
Der Anteil deutscher Geburten innerhalb dieser Gruppe liegt bei35 %. Auch hier dominieren Männer mit58 %, während Kinder und Jugendliche unter18 Jahren mit41 % einen höheren Anteil stellen als bei den offiziell anerkannten Staatenslosen.

Bedeutung des Rechts auf Staatsangehörigkeit am Tag der Menschenrechte

Am10.Dezember1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen einschließlich Deutschlands die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; Artikel15 definiert darin ausdrücklich das Recht jedes Individuums auf eine Staatsangehörigkeit sowie Schutz vor willkürlichem Entzug oder Verweigerung dieses Rechts.
Die Zugehörigkeit zu einem Staat bildet eine rechtliche Verbindung, welche wichtige Rechte wie Wahlrecht oder Aufenthaltsfreiheit garantiert sowie Schutz bietet.
Dennoch entstehen Gründe für Staatenlosigkeit vielfältig: fehlende amtliche Dokumente aufgrund nicht registrierter Geburten oder diskriminierende Gesetze basierend auf Ethnie, Religion oder Geschlecht können Ursachen sein.

Methodische Hinweise:

  • Zuständig für Feststellung von Staatenlosigkeit sind deutsche Ausländerbehörden meist im Zusammenhang mit Aufenthalts- oder Passverfahren;
  • Einen bundeseinheitlichen Prozess zur Anerkennung gibt es jedoch nicht;
  • Sogenannte „ungeklärte Staatsangehörigkeiten“ kennzeichnen Fälle ohne abschließende Klärung – dies ist kein rechtlich definierter Status;
  • Sowohl offizielle Anerkennung als auch ungeklärte Fälle können vererbt werden;
  • Kinder ausländischer Eltern erhalten deutsche Staatsbürgerschaft nur wenn mindestens ein Elternteil fünf Jahre unbefristet in Deutschland lebt;
  • Daten beruhen hauptsächlich auf Sonderauswertungen des Ausländerzentralregisters innerhalb der Ausländerstatistik;
  • Dagegen berücksichtigt Bevölkerungsfortschreibung keine Fälle von festgestellter Staatenlosigkeit angemessen;
  • Nähere methodische Details finden sich im Qualitätsbericht zur Ausländerstatistik.

Detaillierte Informationen inklusive weiterführender Links veröffentlicht Destatis unter www.destatis.de/pressemitteilungen .
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Kontakt für weitere Informationen:
Ausländer- und Integrationsstatistiken
Telefon: +49 611 75 4866
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

Tags: BehördenStatistikWirtschaft
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