Ab dem 1. Juli 2026 werden die EU-Mitgliedstaaten vorübergehend eine feste Zollgebühr von 3 Euro auf kleine Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro erheben.
Birgit Janik, verantwortlich für Steuern, Finanzen und Controlling beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), bewertet diese Maßnahme positiv:
„Für unsere Branche stellt diese Regelung zusammen mit der geplanten ‚Handling Fee‘ einen bedeutenden ersten Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen dar. Entscheidend ist jedoch, dass die Einnahmen gezielt in die Stärkung der Zollbehörden fließen, damit sie bis zum Wegfall der Zollfreigrenze im Jahr 2028 umfassende Kontrollen durchführen können. Bislang berücksichtigt der Pauschalzoll nicht die Produktqualität und trifft daher nicht nur unfaire Händler. So wird beispielsweise ein nachhaltig produziertes T-Shirt aus einem Drittland im Wert von 149 Euro genauso teuer wie günstige Massenware, wenn es direkt an Endkunden geliefert wird. Zudem gilt diese Regelung ausschließlich für Händler, die im IOSS-System registriert sind – also jene Unternehmen, die bereits ihre Bereitschaft zeigen, sich an europäische Vorschriften zu halten.“
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