Hamburg und Berlin führen bei Notfallbehandlungen pro 1.000 Einwohner, Schleswig-Holstein und Hessen am niedrigsten
An Feiertagen wie Weihnachten oder Neujahr übernehmen die Notfallambulanzen in Deutschland häufig die ärztliche Grundversorgung. Doch auch außerhalb dieser Zeiten sind sie oft die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahr 2024 bundesweit etwa 13 Millionen ambulante Notfälle in Krankenhäusern behandelt – ein Zuwachs von 5 % gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2018. Das entspricht durchschnittlich rund 35.600 Menschen, die täglich eine Notfallambulanz aufsuchten. Im Vergleich dazu lag die Zahl im Jahr 2020 mit rund 9,4 Millionen Fällen auf einem Tiefstand, bedingt durch Rückgänge während der Covid-19-Pandemie.
Die vollstationären Behandlungsfälle stiegen ebenfalls an: Im Jahr 2024 wurden insgesamt circa 17,5 Millionen stationäre Fälle registriert, was einer Steigerung von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
156 ambulante Notfallbehandlungen pro tausend Einwohner deutschlandweit
Die meisten ambulanten Behandlungsfälle verzeichneten Nordrhein-Westfalen (3,4 Millionen), Bayern (1,9 Millionen) sowie Baden-Württemberg (1,6 Millionen). Auf bundesweiter Ebene kamen durchschnittlich etwa 156 Behandlungen je tausend Einwohnerinnen und Einwohner in den Notfallambulanzen zusammen. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Die höchsten Fallzahlen je tausend Einwohner gab es in den Stadtstaaten Hamburg mit 213 sowie Berlin mit knapp über 208 Fällen; am geringsten waren sie hingegen in Schleswig-Holstein mit rund119 sowie Hessen mit etwa123 Fällen.
Hinweise zur Methodik
Die vorliegenden Daten stammen aus der Krankenhausstatistik und beziehen sich auf ambulante Fälle innerhalb von Notaufnahmen. Mehrfachbehandlungen derselben Person innerhalb eines Jahres werden dabei mehrfach gezählt.
Grundlage der Auswertung sind ambulante Notfallbehandlungen gemäß EBM-Ziffern 01210, 01212, 01205 sowie 01207 ebenso wie solche Fälle ohne Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Detaillierte Informationen inklusive weiterführender Links finden Sie unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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