Die Innungskrankenkassen unterstützen die Klagen gegen die Grundsatzbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) und fordern Bund und Länder auf, die zugesagten Einsparungen aus dem sogenannten „kleinen Sparpaket“ endlich umzusetzen.
Anlässlich der heutigen Mitgliederversammlung der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) in Berlin äußerten die Delegierten scharfe Kritik daran, dass trotz dreier Koalitionsverträge eine kostendeckende Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern bisher nicht realisiert wurde. Die jährliche Finanzierungslücke von zehn Milliarden Euro belastet weiterhin 75 Millionen Versicherte sowie deren Arbeitgeber.
Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., erklärt: „Seit Jahren tragen Beitragszahlerinnen und -zahler sowie Arbeitgeber in der GKV staatliche Aufgaben mit – insbesondere die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden –, obwohl dies eigentlich nicht durch Beitragsgelder gedeckt sein sollte. Dies widerspricht klar dem Zweckgebot dieser Mittel. Angesichts einer drohenden Milliardenlücke im Jahr 2026 und den daraus resultierenden steigenden Zusatzbeiträgen ist diese Situation nicht länger akzeptabel.“
Hans-Jürgen Müller, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., ergänzt: „Der Eingriff in die finanzielle Selbstständigkeit der Krankenkassen ist ebenso problematisch. Der Staat greift immer wieder in das Recht sozialer Versicherungsträger auf organisatorische und finanzielle Eigenständigkeit ein – sei es bei der Versorgung von Bürgergeldempfängern oder bei Finanzierungen wie jener der gematik zur digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen.“
Die Vorsitzenden betonen, dass nun seitens der Koalition dringend gehandelt werden muss, um ihre eigenen Prinzipien wie etwa den „Veranlassungskonnex“ einzuhalten und tatsächlich für bestellte Leistungen zu zahlen. Darüber hinaus besteht dringender Handlungsbedarf bezüglich des vom Bundesrat blockierten kleinen Sparpakets, das aktuell im Vermittlungsausschuss feststeckt. Sollte keine tragfähige Einigung erzielt werden und das versprochene Einsparvolumen von zwei Milliarden Euro ausbleiben, werde das Versprechen einer stabilen Beitragssatzentwicklung bereits zu Jahresbeginn Makulatur sein,“ warnen sie eindringlich.
Im Hinblick auf rund fünf Millionen Versicherte bei den Innungskrankenkassen sowie deren betreute Unternehmen unterstützen die Delegierten ausdrücklich auch jene Klagen gegen das BAS als Vertreterin des Bundesstaates, welche über den GKV-Spitzenverband eingereicht wurden. Da Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts keine Verfassungsbeschwerde erheben dürfen, bleibt nur dieser Weg über Klagen gegen Grundsatzbescheide offen. Die Vorstände erläutern weiter: „Wir setzen uns seit langem dafür ein, dass Krankenkassen erweiterte Klagerechte erhalten müssen – insbesondere vor dem Bundesverfassungsgericht –, um gesetzgeberische Eingriffe anzufechten wenn Beitragsmittel zweckentfremdet verwendet werden.“
Informationen zum IKK e.V.:
Der IKK e.V., gegründet 2008 als gemeinsame Vertretung aller Innungskrankenkassen auf Bundesebene, vertritt bundesweit deren Interessen gegenüber allen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen. Insgesamt stehen rund fünf Millionen Versicherte unter ihrem Schutz.
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