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Zum Tag der UN-Behindertenrechtskonvention: Bedeutung und Fortschritte im ächten Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen

by Wir versorgen Deutschland
Dezember 12, 2025
in 15
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Am 13. Dezember, dem Tag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), weist „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) erneut auf die weiterhin bestehenden Defizite bei der Umsetzung dieser seit 2009 geltenden Vereinbarung hin. WvD fordert von Bund, Ländern und Kostenträgern konkrete Maßnahmen für eine verlässliche, einheitliche sowie qualitativ hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne der UN-BRK.

Die UN-BRK verpflichtet alle staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen –, Strukturen zu schaffen, die Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu ihren Rechten ermöglichen. Dazu zählt insbesondere eine fachlich fundierte und flächendeckend zugängliche Hilfsmittelversorgung. Die derzeitige Realität entspricht jedoch häufig nicht diesen Anforderungen.

Regionale Unterschiede zwischen Bundesländern sowie Diskrepanzen zwischen einzelnen Kostenträgern führen zu einer ungleichen Versorgungssituation. Unterschiedliche Verfahren erschweren Betroffenen und Anbietern den Zugang erheblich. Zudem wird die Versorgung durch ein komplexes Netz von über 1.000 Einzelverträgen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern stark behindert. WvD betrachtet dies als eines der größten Hindernisse für eine echte Teilhabe von Menschen mit Hilfsmittelbedarf.

Um diese Probleme anzugehen, müssen langwierige Antragsverfahren vereinfacht sowie sektorenübergreifende Barrieren abgebaut werden; auch das Vertragswesen bedarf einer grundlegenden Vereinfachung. Ein administrativer Rahmenvertrag zur Standardisierung und Vereinfachung formaler Vertragsinhalte wäre hierfür ein wichtiger erster Schritt.

„Gleiche Rechte erfordern auch gleiche Versorgungsbedingungen.“ Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer, Generalsekretäre von WvD, betonen: „Es reicht nicht aus, nur Ziele festzulegen – entscheidend ist deren konsequente Umsetzung vor Ort.“

„Wenn wir die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen wollen, brauchen wir bundesweit verbindliche Rahmenbedingungen für eine fachlich fundierte Hilfsmittelversorgung.“

Das Committee on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) der Vereinten Nationen hat in seinem Abschlussbericht nach der Staatenprüfung 2023 erhebliche Mängel in Deutschland festgestellt: Unter anderem bemängelt es große regionale Unterschiede bei Leistungen und Verfahren sowie mangelnde Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Organisationen an politischen Entscheidungsprozessen – Aspekte, die auch die Hilfsmittelversorgung betreffen.

Nicht zuletzt führt fehlende Einbindung zentraler Akteure wie Sanitätshäusern, orthopädietechnischen Betrieben oder Homecare-Anbietern dazu, dass Regelungen entstehen können, welche an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbeigehen. Daher fordert WvD eine systematische Beteiligung dieser Leistungserbringer sowie ihrer Verbände bei Gesetzgebungsverfahren und Normsetzungen.

Zukünftig wird sich WvD weiterhin dafür einsetzen, dass aus den Vorgaben der UN-BRK verbindliche Strukturen entstehen – damit Menschen mit Unterstützungsbedarf überall in Deutschland gleichberechtigt ihre Rechte wahrnehmen können.

Pressekontakt:

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Kirsten Abel
Generalsekretärin
Mobil: +49 (0)171 5 60 81 25
E-Mail: abel@wirversorgendeutschland.de

Dr. Henning Schweer
Generalsekretär
Mobil: +49 (0)175 / 8 56 39 54
E-Mail: schweer@wirversorgendeutschland.de

Tags: Gesundheit / MedizinGesundheitspolitikHilfsmittelversorgungMenschen mit BehinderungPolitikUN-Behindertenrechtskonvention
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