Die Bundesregierung weist in ihrer jüngsten Antwort auf die Klimaklage erneut zusätzliche Verpflichtungen für einen wirksamen Klimaschutz zurück und bewertet die im Jahr 2024 vorgenommene Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungsgemäß. Im Gegensatz dazu heben Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) sowie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) erhebliche Schwächen im überarbeiteten Gesetz hervor. Im September 2024 reichten fünf deutsche Umweltorganisationen gemeinsam mit mehr als 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz und die mangelhaften Maßnahmen der Bundesregierung ein. Diese kritisieren scharf die Stellungnahme der Regierung, da offensichtliche Defizite durch die letzte Reform, wie etwa bei der Nachsteuerung bei Zielverfehlungen, heruntergespielt werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), erklärt: „Es ist eindeutig – und wurde vom Sachverständigenrat bestätigt –, dass durch den Wegfall von Sektorvorgaben das Erreichen der Klimaziele deutlich erschwert wird. Die Antwort der Bundesregierung setzt den klimapolitischen Kursblindflug fort, indem weiterhin neue Gaskraftwerke geplant werden und am Ausstieg aus Verbrennungsmotoren gezweifelt wird, anstatt konsequent das Klima zu schützen. Wir fordern deshalb eine sofortige Wiedereinführung strenger Sektorziele sowie umgehende Sofortmaßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor.“
Neben der Bundesregierung wurden auch wissenschaftliche Einrichtungen zu Stellungnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht aufgefordert, welche die Argumente der Kläger unterstützen. Der Sachverständigenrat betonte in seinem Gutachten, dass durch die Novelle des Gesetzes das Erreichen klimatischer Ziele erschwert wurde. Das Potsdam-Institut kritisierte insbesondere den begrenzten Nachsteuerungsmechanismus: Dieser greift erst nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren von Zielverfehlungen innerhalb desselben Jahrzehnts. Auch der Expertenrat für Klimafragen unterstreicht angesichts drohender Zielüberschreitungen den dringenden Handlungsbedarf seitens der Regierung. Zudem stärkte ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2025 aus juristischer Sicht die Forderung aller Staaten nach schnellem und effektivem Klimaschutz zum Schutz von Menschenrechten und Völkerrecht.
Zeitgleich mit dem laufenden Verfassungsverfahren ist es Aufgabe der Bundesregierung gemäß geltendem Recht bis Ende März 2026 ein umfassendes Programm vorzulegen, welches sicherstellt, dass sowohl die Ziele für 2030 als auch jene für 2040 erreicht werden können. Offizielle CO2-Prognosen des Umweltbundesamts zeigen jedoch bereits jetzt deutliche Abweichungen von diesen gesetzlich festgelegten Vorgaben in beiden Zeiträumen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace sowie Germanwatch zusammen mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hatten bereits im Jahr 2024 gemeinsam mit über 54.000 Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerden gegen diese Abschwächung eingereicht aufgrund unzureichender Maßnahmen zum Schutz unseres Planeten.
Hinweis an Redaktionen: Die Pressemitteilung wurde von allen genannten Organisationen versandt – abgesehen vom Zitat Jürgen Reschs sowie diesem letzten Absatz – identisch übernommen.
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