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Sporthilfe fordert: Athletinnen und Athleten als zentrale Fokus im neuen Sportfördergesetz sichern

by Sporthilfe
Dezember 10, 2025
in 15
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Die Stiftung Deutsche Sporthilfe hat im Rahmen der Verbändebeteiligung eine ausführliche Stellungnahme zum im Oktober vom Bundeskanzleramt vorgelegten Entwurf des Sportfördergesetzes eingereicht. Seit ihrer Gründung 1967 gilt die Stiftung als zentrale private Förderinstitution für den deutschen Spitzensport und unterstreicht erneut, dass der Erfolg der geplanten Reform maßgeblich davon abhängt, wie sie sich auf die Athletinnen und Athleten auswirkt.

Max Hartung, Vorstandsmitglied der Sporthilfe, betont: „Im Mittelpunkt müssen stets die Athletinnen und Athleten stehen. Sie sind wichtiger als jede organisatorische Struktur. Nur wenn die Förderung direkt bei den Leistungsträgern ankommt, kann diese Reform eine echte Veränderung bewirken.“ Die Sporthilfe signalisiert ihre Bereitschaft, mit ihrer langjährigen Erfahrung aktiv zur erfolgreichen Umsetzung dieser Leistungssportreform beizutragen.

Bereits für das Jahr 2027 fordert die Stiftung eine Anpassung und Modernisierung der Fördermaßnahmen für Spitzensportlerinnen und -sportler in Deutschland. Dabei setzt sie sich gegenüber politischen Entscheidungsträgern insbesondere für folgende Initiativen ein:

  • Eine Erhöhung der Grundförderung auf monatlich 1.500 Euro für das Top-Team sowie 1.000 Euro für das Potenzial-Team – dies entspricht einer jährlichen Mehrinvestition von rund 4,32 Millionen Euro.
  • Die Einbindung neuer sowie temporärer olympischer und paralympischer Disziplinen bis zu den Spielen in Los Angeles 2028 mit zusätzlichen Mitteln von etwa 2,93 Millionen Euro jährlich.
  • Ein Pilotprojekt zur Einführung individueller Budgets für Athletinnen und Athleten mit einem Volumen von circa 600.000 Euro pro Jahr.
  • Einen umfassenden Modernisierungsprozess hinsichtlich der Rahmenbedingungen gemäß dem Positionspapier der Sporthilfe.

Gesamtkosten belaufen sich somit auf jährlich rund 7,85 Millionen Euro.

Karin Orgeldinger aus dem Vorstand Bereich Athletenförderung erklärt: „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel einer schlankeren Kaderstruktur sowie einer stärker potenzialorientierten Förderung durch die neue Agentur.“ Angesichts internationaler Herausforderungen sei zügiges Handeln unerlässlich – deshalb sollte das geplante Individualbudget schnellstmöglich unkompliziert über bestehende Strukturen umgesetzt werden können. Diesen Vorschlag bringt die Stiftung als Änderungsvorschlag in den Gesetzesentwurf ein.
Sie hebt hervor: „Die Deutsche Sporthilfe steht seit jeher für transparente, effiziente und wirkungsvolle Unterstützung des Spitzensports – immer mit dem Fokus darauf, unsere Talente bestmöglich zu fördern sowie den gesellschaftlichen Stellenwert des Sports in Deutschland zu stärken.“

Zudem empfiehlt die Stiftung eine klare Kompetenzorientierung sowie Unabhängigkeit bei Aufbau und Besetzung der neuen Spitzenagentur. Die Gremien sollten Experten aus Sportbereich, Wirtschaft und Gesellschaft umfassen – basierend auf Erfahrung sowie Verantwortungsbewusstsein.
Auch beim Einwerben privater Mittel solle man vorhandene Strukturen nutzen: Die langjährige Partnerschaft zwischen Wirtschaftspartnern wie Mercedes-Benz oder Deutsche Bank mit der Deutschen Sporthilfe bietet hierfür wertvolle Expertise an.

Die vollständige Stellungnahme inklusive Anlagen zum Entwurf des neuen Gesetzes ist hier abrufbar.

Nationale Förderer sind unter anderem Mercedes-Benz, Deutsche Bank, Deutsche Telekom, PwC Deutschland, Deutsche Post sowie Generali &; Deutsche Vermögensberatung.

 

 


Pressekontakt:

Stiftung Deutsche Sporthilfe
Heike Schönharting
Otto Fleck-Schneise&nbsp8
60528 Frankfurt am Main
Telefon:&nbsp069/67803-511
E-Mail:&nbspheike.schoenharting@sporthilfe.de
Webseite:&nbspwww.sporthilfe.de
Tags: AthletenförderungGesetzePolitikSportSportfördergesetzStellungnahmeVerbände
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