Die Deutsche Rentenversicherung Bund bereitet die Zukunft der Sozialwahl vor. Nach der gesetzlichen Verankerung durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches eine Online-Stimmabgabe für die Sozialwahl 2029 ermöglicht, öffnet nun auch die Selbstverwaltung des DRV Bund den Weg für digitale Wahlverfahren.
„Die Einführung der Online-Wahl markiert einen bedeutenden Fortschritt hin zu mehr Bürgernähe und ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Weiterentwicklung unserer Verwaltung“, erklärt Hans-Werner Veen, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund, während der heutigen Vertreterversammlung in Berlin.
Digitale Stimmabgabe bei der Sozialwahl 2029
Grundlage für diese Neuerung sind Anpassungen im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV), welche den urwählenden Trägern wie dem DRV Bund erlauben, digitale Wahlmethoden einzuführen. Die konkrete Umsetzung liegt dabei in eigenverantwortlicher Hand jeder Organisation innerhalb ihrer Selbstverwaltung. Auf der heutigen Versammlung wurde mit einer Satzungsänderung die Basis geschaffen, um künftig Online-Wahlen durchzuführen. „Mit diesem Schritt übernehmen wir Verantwortung für ein anspruchsvolles Projekt und möchten mehr Menschen zur demokratischen Mitbestimmung motivieren“, so Veen.
Hohe technische und organisatorische Anforderungen
Die Einführung digitaler Wahlen bringt umfangreiche technische sowie sicherheitsrelevante Herausforderungen mit sich, um Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig eröffnen sich dadurch vielfältige Chancen:
- Bessere Erreichbarkeit jüngerer und bisher unterrepräsentierter Wählergruppen
- Nutzung des elektronischen Personalausweises als sicheres Zugangsmedium zu Onlinediensten
- Beseitigung von Barrieren sowie Steigerung von Akzeptanz und Vertrauen gegenüber digitalen Verwaltungsangeboten
Betriebliche Altersversorgung als wichtige Säule im Alterssicherungssystem
Neben den Neuerungen zur Sozialwahl verfolgt das Gesetz auch das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter zu stärken. Seit den Reformen Anfang des Jahrtausends soll sie gemeinsam mit gesetzlicher und privater Vorsorge dazu beitragen, den Lebensstandard im Alter abzusichern – bislang macht sie jedoch nur einen vergleichsweise kleinen Anteil an den Gesamtleistungen aus.
„Gerade in kleineren Betrieben sowie bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist die bAV noch nicht ausreichend verbreitet“, erläutert Veen. Das Gesetz erweitert daher insbesondere das Sozialpartnermodell und verbessert Rahmenbedingungen wie Förderhöhen oder Einkommensgrenzen für staatliche Zuschüsse sowie Regelungen beim Arbeitgeberwechsel. Ziel ist es, Effizienz, Attraktivität und Verbreitung dieser wichtigen zweiten Säule deutlich auszubauen.
„Wenn das Gesetz seine Wirkung entfaltet und die zweite Säule stärkt, kann es gelingen unser Drei-Säulen-Modell funktionaler zu gestalten – was bisher noch nicht vollständig erreicht wurde“, so Veen weiter. „Wichtig ist dabei eine sinnvolle Ergänzung aller Wege zur Alterssicherung ohne Verschiebungen zulasten einzelner Bereiche.“
Anpassungen in der sozialen Selbstverwaltung
Zudem beinhaltet das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz punktuelle Änderungen zur Modernisierung sozialer Selbstverwaltungsstrukturen: Verfahren werden optimiert; Beteiligungsrechte präzisiert; Transparenz sowie Effizienz zugunsten Versicherter sowie Rentnerinnen verbessert.
„Diese Veränderungen zeigen klar: Selbstverwaltung bleibt dynamisch – wir nehmen diese Herausforderung zum Wohl von Unternehmen, Beschäftigten & Ruheständlern gerne an“, fasst Veen zusammen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Download bereitgestellt. ..... . . . .“;};};};};};
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