Im Rahmen der heutigen Anhörung zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, erneut die Kritik der AOK an den vorgesehenen Ausnahmeregelungen für bundesweite Qualitätsstandards bekräftigt:
Das KHAG darf keinesfalls zu einem Gesetz werden, das die Reform der Krankenhäuser verwässert. Wenn bundesweit geltende Qualitätsanforderungen durch umfangreiche Ausnahmen unterlaufen werden können, gefährdet dies unmittelbar die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Deshalb lehnen wir die geplanten Regelungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien in Kooperationen und Verbünden strikt ab, da sie als Schlupfloch genutzt werden könnten, um verbindliche Vorgaben auszuhebeln. Darüber hinaus sollten bestehende Erreichbarkeitsvorgaben nicht nur erhalten bleiben, sondern sogar über die im KHVVG definierten Anforderungen hinausgehen. Unserer Ansicht nach sind differenzierte Erreichbarkeitsregeln je Leistungsgruppe notwendig – diese müssen als bundeseinheitliche Leitlinien für die Krankenhausplanung dienen und vor Ort bei Zuweisungsentscheidungen Orientierung bieten. Verbindlichkeit dieser Vorgaben ist essenziell zum Schutz der Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland. Insgesamt gilt es weiterhin konsequent auf eine Zentralisierung sowie Spezialisierung in der Krankenhausversorgung hinzuarbeiten.
Anstatt an den verbindlichen Qualitätsstandards herumzudoktern, sollte sich der Gesetzgeber vielmehr darauf konzentrieren, grundlegende Fehler im Aufbau der Reform zu beheben. So ist dringend eine fallzahlunabhängige sowie bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen erforderlich. Die Verschiebung dieser Finanzierung um ein Jahr eröffnet eine einmalige Gelegenheit: In dieser Zeit kann ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur Bedarfsbemessung entwickelt werden – damit könnten Planung und Finanzierung künftig besser verzahnt werden. Das derzeit vorgesehene System mit Ist-Fallzahlen setzt hingegen falsche Anreize und begünstigt ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen innerhalb von Krankenhäusern; so lässt sich deren Zahlungsfähigkeit langfristig nicht sichern.
Ein weiterer Schwachpunkt des Reformentwurfs besteht darin, dass sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen vorgeschrieben wird, stationäre Leistungen vorzuhalten. Der Schwerpunkt solcher Einrichtungen sollte jedoch vielmehr auf ambulanter Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeiten liegen. Auch hier muss das Gesetz noch angepasst werden – nur so können sektorenübergreifende Versorger zukünftig einen echten Mehrwert an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Behandlung schaffen.
Die ausführliche Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung steht zum Download bereit unter: https://www.aok.de/pp/gesetz/khag/
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