Im Rahmen des eingeleiteten Gesetzgebungsverfahrens zur Neugestaltung der Notfallversorgung erkennt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Anstrengungen des Bundesgesundheitsministeriums an, bei der Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) auch den besonderen Bedürfnissen von Menschen in akuten psychischen Krisen Rechnung zu tragen.
Um eine schnelle und gezielte Unterstützung sowie eine angemessene Weitervermittlung in geeignete Behandlungsangebote sicherzustellen, ist es essenziell, dass bei der Erstversorgung auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eingebunden werden.
„Für eine kompetente Einschätzung und Steuerung der Betroffenen hin zur passenden Versorgungsebene müssen neben Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie ebenfalls Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den INZ präsent sein“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Nur auf diese Weise lässt sich die Notfallversorgung für Menschen mit psychischen Krisen nachhaltig verbessern. Dies gilt gleichermaßen für INZ, die speziell Kinder und Jugendliche betreuen“, fügt sie hinzu.
Bisher suchen viele Menschen mit psychischen Krisen Hilfe in Notfallambulanzen – oft ohne dort adäquate oder ausreichende Unterstützung zu erhalten. Zu den häufigsten Gründen für einen Besuch solcher Ambulanzen zählen Angststörungen sowie Depressionen; beide erfordern dringend psychotherapeutische Behandlung.
Die ausführliche Stellungnahme der BPtK zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung finden Sie unter: https://api.bptk.de/uploads/2025_12_01_B_Pt_K_STN_Notfallreform_Ref_E_e36d4ea549.pdf
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