Im Zuge des Vorschlags der EU-Kommission zur Neugestaltung der Medizinprodukte-Verordnung fordert Dr. Carola Reimann, Vorständin der AOK, die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Hersteller.
Die EU-Kommission beabsichtigt mit ihrem aktuellen Verordnungsentwurf, den rechtlichen Rahmen für Medizinprodukte durch eine Reduzierung bürokratischer Hürden zu vereinfachen. Zu diesen Produkten zählen unter anderem Herzschrittmacher, Stents sowie künstliche Hüftgelenke – allesamt Geräte, bei denen die Sicherheit der Patienten von höchster Bedeutung ist. Allerdings weist dieser Entwurf in puncto Patientenschutz eine bedeutende Lücke auf.
Es ist entscheidend: Sollte im Zuge des Bürokratieabbaus auch an Schutzvorschriften für Patientinnen und Patienten gespart werden, muss gleichzeitig das finanzielle Risiko für Hersteller steigen, die fehlerhafte Produkte in Umlauf bringen.
Vor diesem Hintergrund fordert die AOK-Gemeinschaft gesetzlich verankerte Verpflichtungen für Hersteller zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Mindestdeckungssumme. Diese Versicherung soll es Geschädigten ermöglichen, Ansprüche direkt auf europäischer Ebene geltend zu machen.
Es darf nicht dazu kommen, dass betroffene Patientinnen und Patienten oder Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Pflegekassen auf den Kosten von Folgebehandlungen sitzen bleiben oder keine Entschädigung erhalten – insbesondere wenn Produzenten mangelhafter Produkte zahlungsunfähig sind. Die Einführung obligatorischer Haftpflichtversicherungen ist durchaus realisierbar; Beispiele hierfür sind etwa Produkte unterhalb der Strahlenschutzverordnung oder ganz alltägliche Kfz-Versicherungen.
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Im Zuge des Vorschlags der EU-Kommission zur Neugestaltung der Medizinprodukte-Verordnung fordert Dr. Carola Reimann, Vorständin der AOK, die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Hersteller.
Die EU-Kommission beabsichtigt mit ihrem aktuellen Verordnungsentwurf, den rechtlichen Rahmen für Medizinprodukte durch eine Reduzierung bürokratischer Hürden zu vereinfachen. Zu diesen Produkten zählen unter anderem Herzschrittmacher, Stents sowie künstliche Hüftgelenke – allesamt Geräte, bei denen die Sicherheit der Patienten von höchster Bedeutung ist. Allerdings weist dieser Entwurf in puncto Patientenschutz eine bedeutende Lücke auf.
Es ist entscheidend: Sollte im Zuge des Bürokratieabbaus auch an Schutzvorschriften für Patientinnen und Patienten gespart werden, muss gleichzeitig das finanzielle Risiko für Hersteller steigen, die fehlerhafte Produkte in Umlauf bringen.
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