Die Überlastung der Notaufnahmen, ihre häufige falsche Nutzung sowie die mangelnde Koordination zwischen Rettungsdiensten, Krankenhäusern und Arztpraxen machen eine tiefgreifende Reform der Notfallversorgung unerlässlich. Es ist daher positiv zu bewerten, dass die Bundesregierung dieses Thema nun mit Nachdruck angeht und dabei auch den Rettungsdienst aktiv einbezieht. Dieser dritte gesetzliche Anlauf muss endlich zur lang erwarteten Modernisierung der Akut- und Notfallversorgung sowie des Rettungswesens führen, erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, vor der morgigen Anhörung des Referentenentwurfs im Bundesgesundheitsministerium.
Angemessene Ausstattung von Akutleitstellen
Patientinnen und Patienten sollten konsequent an die jeweils geeignete Versorgungsebene weitergeleitet werden. Nur so können sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienste entlastet werden und gleichzeitig eine hochwertige medizinische Betreuung gewährleistet sein, so Reinhardt weiter. Die Akutleitstellen spielen hierbei eine zentrale Rolle durch ihre enge Zusammenarbeit mit den Rettungsleitstellen. Dieses Steuerungssystem im Gesundheitswesen soll künftig den Zugang zur Akut- und Notfallversorgung sicherstellen. Dafür ist jedoch ein verlässlicher Aufbau von Strukturen und Personal in den Leitstellen notwendig – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch durch öffentliche Mittel finanziert werden muss.
Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Integrierten Notfallzentren (INZ)
Es sei unverständlich, warum Krankenhausapotheken bei dem geplanten Zusammenspiel zwischen Notdienstpraxen und Apotheken ausgeschlossen bleiben sollen. „Eine umfassende Notfallversorgung umfasst auch die Möglichkeit für Patientinnen und Patienten in Integrierten Notfallzentren notwendige Medikamente zu erhalten“, betonte Reinhardt. Entweder müssten Apotheken ihre Bereitschaftsdienste entsprechend anpassen oder Ärztinnen und Ärzte in diesen Zentren befugt werden, bedarfsnotwendige Arzneimittel abzugeben.
Vermeidung von Parallelstrukturen
Telemedizinische Angebote sowie ärztliche Hausbesuche für immobile Personen könnten das bestehende System sinnvoll ergänzen. Diese Dienste sollten jedoch nicht als verpflichtende Rund-um-die-Uhr-Parallelsysteme mit hohem Personal- oder Infrastrukturaufwand eingerichtet werden dürfen. „Aufgrund des begrenzten ärztlichen Personals sollte Umfang sowie Einsatz dieser Angebote bedarfsgerecht gemeinsam auf Landesebene festgelegt werden – unter Einbindung der Landesärztekammern“, unterstrich Reinhardt.
Detaillierte Informationen sind in der aktuellen Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung nachzulesen.
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