Die Bundesapothekerkammer äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Reform der Notfallversorgung durch die Bundesregierung, insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung einer zuverlässigen Patientenbetreuung während Notdienstzeiten und an Wochenenden. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Kammer, betont: „Rund 1.000 Apotheken versorgen im Rahmen des Notdienstes etwa 20.000 Menschen pro Schicht. Es ist unerlässlich, dass dieser Dienst nicht durch neue parallele Strukturen geschwächt wird.“
Der aktuelle Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) sieht vor, neben bestehenden Notfallzentren zusätzliche parallele Versorgungseinrichtungen einzurichten. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat hierzu eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht.
Hoffmann erklärt weiter: „Wir begrüßen grundsätzlich die angestrebte bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung, um Fehl- oder Doppelinanspruchnahmen zu reduzieren. Allerdings berücksichtigt der Entwurf nicht ausreichend die speziellen Anforderungen bei der Arzneimittelversorgung in akuten Fällen und vernachlässigt das bewährte System des öffentlichen Apothekendienstes.“
Zudem kritisiert er: „Die Finanzierung neuer Parallelstrukturen über den Nacht- und Notdienstfonds für Apotheken lehnen wir ab, da dies die finanziellen Mittel für den flächendeckenden Apothekennotdienst schmälert. Parallele Angebote nahe bei den Notfallzentren würden zudem dazu führen, dass weniger Patienten andere Bereitschaftsapotheken aufsuchen – dies gefährdet das bestehende funktionierende Nachtdienstsystem und zerstört etablierte Versorgungsnetzwerke.“
Im Jahr 2024 führten lokale Apotheken insgesamt rund 380.000 Dienste im Rahmen des Bereitschaftsdienstes durch. Alle Apotheken sind verpflichtet, sich am Dienstbetrieb zu beteiligen; zuständig für die Einteilung ist jeweils die regionale Apothekerkammer, welche festlegt, welche Apotheke nachts sowie an Sonn- und Feiertagen innerhalb eines bestimmten Gebiets den Dienst übernimmt.
Die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf liegt beim jeweiligen Leiter der Apotheke vor Ort – ein Großteil der Patientinnen und Patienten sucht dabei ohne vorherige ärztliche Konsultation eine Bereitschaftsapotheke auf.
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