Unmittelbar vor der heutigen öffentlichen Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages appelliert der Marburger Bund eindringlich, die gesetzlichen Barrieren für notwendige Weiterbildungsverbünde abzubauen. Ohne eine gesetzliche Ausnahme von der Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassungen droht die zukünftige Organisation der ärztlichen Weiterbildung in Krankenhäusern erheblich beeinträchtigt zu werden, was wiederum die fachärztliche Versorgung sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich gefährdet.
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, betont: „Bereits heute beobachten wir einen zunehmenden Druck auf Weiterbildungsstellen durch Schließungen von Krankenhausstandorten, Konzentration von Leistungen und Fusionen von Trägern. Wenn der Gesetzgeber hier nicht gegensteuert und eine kontinuierliche Weiterbildung über verschiedene Krankenhäuser und Praxen hinweg ermöglicht, steht die künftige fachärztliche Versorgung auf dem Spiel.“
Eine mögliche Lösung wäre beispielsweise, dass das im KHAG-Entwurf vorgesehene Kooperationsmodell zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen für Leistungsgruppen auch Rotationen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zwischen den beteiligten Einrichtungen erlaubt.
Um sicherzustellen, dass die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung kein Hindernis für solche Weiterbildungsverbünde darstellt, ist es notwendig, eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einzuführen – speziell für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung innerhalb anerkannter Verbünde mit Rotationsmöglichkeiten. Ebenso sollten entsprechende Anpassungen im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in Weiterbildung vorgenommen werden.
Darüber hinaus sieht der Marburger Bund weiteren Regelungsbedarf bei Krankenhauskooperationen – einem zentralen Bestandteil der Reform. Die rechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen solcher Kooperationen müssen klarer definiert sein. Für Kooperationen zur gemeinsamen Erbringung verwandter Leistungsgruppen sowie zur Bereitstellung entsprechender Ausstattung sind bundesweit einheitliche Kriterien bezüglich Erreichbarkeit erforderlich. Dr. Johna unterstreicht: „Eine kontinuierliche Behandlung setzt voraus, dass Kooperationen für Patientinnen und Patienten tatsächlich erreichbar sind. Einheitliche Maßstäbe wie klare Fahrzeitgrenzen sind dafür unerlässlich.“
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