Wenn die Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg weiterhin angewendet wird, könnten bald etwa 15 Prozent der Pflegeheimplätze im Bundesland verloren gehen. Diese Warnung stammt vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), basierend auf einer Umfrage unter rund 400 stationären Pflegeeinrichtungen.
Im Rahmen einer Expertenanhörung im Sozialausschuss des Landtags zum Entwurf des neuen Heimgesetzes (TPQG) erklärte Nicole Schliz, die Landesvorsitzende des bpa: „Die bisherige Landesheimbauverordnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen, da die Nachfrage nach Pflegeplätzen aufgrund der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörigen deutlich zunimmt. Wenn die strengen Vorgaben weiterhin gelten, droht ein erheblicher Engpass in der Versorgung.“
Der Verband befragte gemeinsam mit anderen Leistungserbringerverbänden etwa 400 Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, welche zusammen rund 31.500 Plätze anbieten. Dabei zeigte sich, dass bei diesen Trägern ungefähr 4.750 Plätze wegfallen würden. Die Landesregierung plant jedoch fast unveränderte Übernahme der Regelungen aus der alten Verordnung in das neue Ausführungsgesetz zum Heimgesetz.
„Das TPQG bietet nun eine Gelegenheit, auf diese Herausforderungen zu reagieren und gegenzusteuern,“ so Schliz weiter. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren kann verhindert werden, dass die alte Verordnung uneingeschränkt auf bestehende Einrichtungen angewandt wird – ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung ausreichender stationärer Pflegekapazitäten im Land.
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