Im Rahmen der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses zum Thema Heizungsgesetz äußert sich Verena Graichen, Leiterin der Politikabteilung beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Eine Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizsysteme würde dem Klima, dem Handwerk sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern gleichermaßen schaden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt das effektivste Instrument zum Klimaschutz im Gebäudesektor dar und bewahrt vor kostspieligen Fehlentscheidungen. Es schützt die Nutzer vor den finanziellen Risiken durch Gasheizungen und unrealistische Wasserstoffpläne seitens der Gasnetzbetreiber.“
„Anstatt weitere Verunsicherung zu erzeugen, muss die Koalition heute Abend klare Antworten liefern: Wie wird endlich eine klimafreundliche Ausrichtung des Gebäudesektors erreicht? Und wie gelingt eine sozial ausgewogene Wärmewende? Entscheidend ist es, den Umstieg auf erneuerbare Heiztechnologien zu beschleunigen – nicht zu verzögern.“
Hintergrundinformationen:
Das Gebäudeenergiegesetz regelt verbindlich die energetischen Anforderungen an Neubauten sowie Bestandsgebäude hinsichtlich Bauweise, Sanierung und Betrieb mit dem Ziel Energie einzusparen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Es umfasst Vorschriften für Neubauten, bestehende Immobilien, Heizungsanlagen sowie Energieausweise. In politischen Diskussionen wird insbesondere auf die Regelungen zum Austausch von Heizsystemen innerhalb des GEG Bezug genommen.
Seit Anfang 2024 gilt in Neubaugebieten eine Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizanlagen. Die Ankündigung von CDU-Ministerin Katherina Reiche zur Abschaffung dieses sogenannten Heizungsgesetzes führt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie bei Kommunen und Fachbetrieben aus dem Heizungssektor zu großer Unsicherheit. Laut Koalitionsvertrag soll das GEG künftig „technologieoffener“, flexibler sowie einfacher gestaltet werden – konkrete Details hierzu sind jedoch noch unklar.
Trotz abweichender Positionen innerhalb der Union herrscht unter nahezu allen Beteiligten Einigkeit darüber: Anstelle einer grundlegenden Änderung der Austauschregeln muss die Wärmewende kontinuierlich planbar bleiben. Mehrere juristische Gutachten weisen zudem darauf hin, dass ein bloßes Aufheben dieser Regeln rechtlich problematisch wäre. Eine Nichterreichung der Klimaziele hätte erhebliche finanzielle Folgen: Deutschland müsste aufgrund europäischer Lastenteilung teure Ausgleichszertifikate aus anderen EU-Staaten erwerben müssen.
Nähere Informationen:
- BUND-Webseite: Wichtige Fakten zum Heizungsgesetz inklusive GEG-Regelungen, Gasheizungen sowie Plänen ab 2025
- Ansprechpartner: Julius Neu – Experte für Klima- & Energiepolitik beim BUND; Telefon: 030-27586105; E-Mail: julius.neu@bund.net
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